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5. Kreistagssitzung: Rede zur Haushaltsdebatte

Hier ein Ausschnitt aus der Rede von Irmgard Horesnyi, so gehalten auf der 5. Kreistagssitzung am 12.12.2016 (es gilt das gesprochene Wort)

 

Was uns von der AfD besonders zu denken gibt, Herr Landrat, ist Ihre offensichtlich bedingungslose Bereitschaft, mit der Sie sich zum kommunalen Erfüllungsgehilfen der unverantwortlichen und rechtlosen Migrations-, Asyl- und Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel machen!

Die Auswirkungen dieser Politik haben natürlich längst auch den Kreis Groß-Gerau erreicht und haben auch ihren Niederschlag im Haushaltsplan gefunden. Im Nachtragshaushalt 2015 in Gestalt von Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt von insgesamt ca. 40 Mio (siehe Antwort des Kreisausschusses an Gemeindevorstand Büttelborn), sowie in der eigens für die Bewältigung des Asyl-Chaos neu geschaffenen Stabsstelle Asyl und Zuwanderung mit 20 zusätzlichen Stellen samt den damit verbundenen höheren Personalkosten!

Im Haushaltsentwurf 2017 finden sich auf Seite 391 unter den Erläuterungen zum Teilergebnishaushalt 05.15.2000 „Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen“ aufschlussreiche Zahlen, die das Ausmaß der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung für die Steuerzahler in Deutschland offenlegen: Aufgeführt sind dort u.a. der Kostenbeitrag des Landes zu Unterkunft von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Es handelt sich um Personen, die offensichtlich schon anerkannt sind bzw. eine Duldung erhalten haben, denn ihnen werden Leistungen bereits aus SGB II gezahlt. Die Posten haben eine Höhe von über 1,6 Mio, die vom Land gezahlte Kostenpauschale für Asylbewerber und anerkannte Asylbewerber eine Höhe von insgesamt knapp 31 Mio Euro. Auch wenn die zuletzt genannten Beträge aus dem Landeshaushalt durchgereicht werden, handelt es sich doch um Steuern, die von den Bürgern durch ihre Arbeit aufgebracht werden müssen.

Weiterhin werden aufgeführt: Aufwendungen durch Fremdvergabe zur Betreuung von Asylsuchenden in Höhe von 1,6 Mio Euro.- ( Frage: Warum Fremdvergabe und an wen? ), die Erstattung der Personalkosten für sozialpädagogisches Betreuungspersonal in Höhe von über 800 000,- Euro und – wenn es nicht da stünde, man würde es nicht glauben – 50 000 Euro für die Erstattungen an Gemeinden für Feuerwehreinsätze aufgrund von Fehlalarmen in Gemeinschaftsunterkünften! Versteckt sich in diesen Zahlen die schöne neue Welt der Facharbeiter und unserer künftigen Rentenzahler?

Aber es geht noch weiter! An Aufwendungen sind weiterhin aufgeführt: Pauschalen für Miete, Unterhaltung und Reinigung von Gemeinschaftsunterkünften in Höhe von knapp 10 Mio Euro (9,976 Mio). Hier stellt man sich die Frage, wann Integration und Eigenverantwortung anfängt, wenn nicht hier? Ist es wirklich nötig, daß die Reinigung der Unterkünfte fremd vergeben wird? Wir sprechen hier von Erwachsenen, die nicht durch Lohnarbeit daran gehindert sind, ihre persönlichen Angelegenheiten zu erledigen. Im Übrigen ist die Reinigung seiner persönlichen Angelegenheiten eine Selbstverständlichkeit.

An weiteren Aufwendungen sind verzeichnet: Miete und Nebenkosten für Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende und Flüchtlinge in Höhe von 4,94 Mio Euro, für die Ausstattung und Instandhaltung von Gemeinschaftsunterkünften 1,25 Mio Euro (700 000,- für Ausstattung, 500 000,- für Instandhaltung), sowie ein Betrag von 15 000,- Euro, der für die Bezahlung eventueller freiwilliger Ausreisen vorgesehen ist.

Weitere Ausgaben bzw. Aufwendungen für Krankenhilfekosten für Asylbewerber/Flüchtlinge in unbekannter Höhe verbergen sich in den Transferleistungen. Es finden sich auch interessante Zahlen zum Thema Asyl in den Erläuterungen zum Teilergebnishaushalt Erzieherische Hilfen auf den Seiten 460 und 461. Hier geht es um unbegleitete angeblich minderjährige Ausländer, im Amtsdeutsch kurz umA genannt. Pro unbegleitetem Minderjährigen fallen Kosten in Höhe von etwa 60000 Euro im Jahr an. Das bedeutet, daß jeder als volljährig erkannte Asylbewerber den Steuerzahler Kosten in Höhe von ca. 48 000 Euro im Jahr erspart. Im vorbildlichen Schweden ist die Altersüberprüfung seit Mai 2016 verpflichtend. In Deutschland entscheiden entweder das BAMF oder die Jugendämter über eine Überprüfung.

 

 

 

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