Rede von Thorsten Blümlein zur Beschlußvorlage „Sprachförderung für alle Geflüchteten“ von Landrat Will, so gehalten auf der Kreistagsitzung am 12.3.2018 (es gilt das gesprochene Wort)
Meine Damen und Herren,
Herr Kreistagsvorsitzender,
und insbesondere Herr Landrat Will,
der gerade vom Deutschen Städtetag vorgestellte Gemeindefinanzbericht 2017 konstatiert eine Kostenexplosion bei den Sozialausgaben. Und, meine Damen und Herren, der Bericht benennt konkret die Asylmigration als Hauptgrund für diese explodierenden Ausgaben. Wörtlich heißt es im Gemeindefinanzbericht 2017 dann auch: „Die Sozialausgaben sind im Vergleich zum Jahr 2014, also dem Jahr vor dem Anstieg der Flüchtlingszahlen, um rund zehn Milliarden Euro gestiegen.
Berücksichtigt man die üblichen Steigerungsraten von vier bis fünf Prozent jährlich, ist die Annahme eines flüchtlingsbedingten Anstiegs der Sozialausgaben – hierzu zählen im Übrigen nicht die Ausgaben für Kitas und Sprachkurse – in der Größenordnung von sechs Milliarden Euro realistisch.“ Nochmal zum Mitschreiben für Sie, lieber Herr Landrat: in dieser von der Asylwelle ausgelösten Kostenexplosion sind noch nicht einmal die Ausgaben für Sprachkurse mitgerechnet.
Weiter heißt es auch im Gemeindefinanzbericht: „Bereits an dieser Stelle ist auch darauf hinzuweisen, daß mit einem Rückgang der Flüchtlingszuzugszahlen keinesfalls ein baldiger Rückgang der flüchtlingsbedingten Mehrausgaben zu erwarten ist.“
Ja, Herr Will, aus dem beschaulichen Landratsamt in Groß-Gerau lassen sich Beschlußvorlagen wie der Ihrige leichtfertig in die Welt setzen. Um die Finanzierung müssen Sie sich ja nicht kümmern, und erst recht nicht darum, daß mit dem weiteren großzügigen Ausbau von Deutsch- und Integrationskursen immer weitere Millionen vorgebliche „Flüchtlinge“ nach Deutschland gelockt werden.
Aber ihre Parteifreunde in der Großen Koalition werden Sie schon nicht im Stich lassen. Dann werden halt lieber weitere Millionen Euro in Sprach- und Integrationskurse gepumpt, anstatt Gelder in eine konsequente Asylpolitik zu stecken. Anstatt sich um Deutschkurse und Rund-um-Wohlfühl-Pakete für „Flüchtlinge“ zu kümmern, sollten sich Bundes-, Landes- und auch Kreispolitik lieber über effektive Maßnahmen zur Rückführung von „Flüchtlingen“ bemühen.
Und wenn die Millionen nach Deutschland gekommenen Asylanten dann schon „weitergebildet“ werden, dann doch bitte mit Fertigkeiten, die sie für den Wiederaufbau ihrer Heimatsländer gebrauchen können. Doch dies paßt den Herren und Damen der hier versammelten Parteien ja nicht in ihr Konzept einer bunten Multikulti-Willkommenskultur!
Vor dem Hintergrund, daß die hier behandelte Beschlußvorlage teure Sprach- und Integrationskurse für Flüchtlinge ZITAT „unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus“ ZITAT ENDE fordert, lehnen wir als AfD-Fraktion die Beschlußvorlage vollumfänglich ab. Im Gegenteil stellen wir dem unsere Forderungen entgegen; Wir fordern:
- Alle rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber sind unverzüglich außer Landes zu bringen, sofern sie nicht entsprechende Ausreiseaufforderungen freiwillig befolgen.
- Vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern dürfen nicht gleichzeitig Anreize zum Bleiben gegeben werden.
- Echte Flüchtlinge will auch die AfD schützen, solange die Fluchtursache im Heimatland andauert. Entfällt der Asyl- und Fluchtgrund im Herkunftsland, endet die Aufenthaltserlaubnis, die betroffenen Flüchtlinge müssen Deutschland wieder verlassen.
- Irreguläre Migranten aber, die im Gegensatz zu rechtmäßigen Flüchtlingen, nicht verfolgt werden, können kein Asyl und keinen Flüchtlingsschutz erhalten.
Dies, meine Damen und Herren, wäre eine an Recht und Gesetz orientierte Asyl- und Flüchtlingspolitik. Wir müssen nicht den permanenten Rechtsbruch verwalten, indem – wie in der Beschlußvorlage hier – alle „Geflüchteten“ in einen Topf geworfen werden. NEIN, wir müssen sauber trennen, wer ein Anrecht auf Asyl hat und wer nicht. Und diese 3 bis 5%, denen wirklich Asyl gewährt werden muß, können natürlich auch mit Sprachkursen gefördert werden. Aber eben NUR diese überschaubare Zahl von 3 bis 5%.
Meine Damen und Herren,
es ist das zentrale Übel der bundesdeutschen Ausländerpolitik, daß vorgebliche „Flüchtlinge“ über das Asylrecht in unser Sozialsystem einwandern und seit Jahrzehnten Bundes- und Landesregierungen daran scheitern, die Ausreisepflicht gegenüber diesen Ausländern, die unter keinem Gesichtspunkt bleibeberechtigt sind, durchzusetzen. Recht und Gesetz werden einfach ignoriert, der permanente Gesetzesbruch wird hingenommen und sogar gutgeheißen! Rückführungen in die Herkunftsländer werden auf vielfache Weise sabotiert. Daran beteiligt sind die Ausreisepflichtigen, inländische Helfer und teilweise auch die Herkunftsländer. Kampagnen der Einwanderungslobby und Medien zielen auf immer neue Bleiberechte. Landesregierungen halten sich häufig nicht an das Bundes-Abschieberecht, verschleppen seine Durchsetzung und setzen es vielfach praktisch außer Kraft.
Und, meine Damen und Herren, dies muß genau hier gesagt werden, auch die Kreispolitik landauf, landab flankiert und applaudiert bei dieser permanenten Mißachtung des Rechtsstaats. Dieser offenkundige Rechtsbruch, den die Bundesregierung seit 2015 hinnimmt, wird durch Anträge wie Ihren, Herr Landrat Will, weiter verharmlost.
In diesem Sinne schließe ich mit einem Zitat des in linken Kreisen ja so gerne zitierten Kurt Tucholsky: „Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein!“
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!