AfD-Fraktion legt Antrag „Kopftuchverbot für muslimische Mädchen unter 14 Jahren an Grundschulen und Kindergärten im Kreis Groß-Gerau“ vor
Die von muslimischen Frauen praktizierte Kopfverhüllung und die komplette Gesichtsverschleierung polarisieren aufgrund ihres politischen Symbolgehalts unsere Gesellschaft. Der Konflikt zwischen den Religionspraktiken von eingewanderten Menschen aus islamischen Kulturkreisen und den Bestimmungen der freiheitlichen Verfassungs- und Gesellschaftsordnung hat mit Zunahme der muslimischen Bevölkerung in Deutschland an Schärfe gewonnen. Insbesondere in staatlichen und öffentlichen Einrichtungen ist das Tragen des Kopftuchs immer wieder Anlaß politischer Debatten.
Ein besonders umstrittener und gerade in den letzten Jahren intensiv diskutierter Aspekt ist dabei die Verhüllung des Kopfes von jungen Mädchen aus muslimischen Elternhäusern in einem Alter, das noch weit unterhalb der gesetzlich festgelegten Altersgrenze der Religionsmündigkeit bzw. dem der biologischen Geschlechtsreife liegt. Inzwischen sind selbst in Grundschulen immer mehr junge Mädchen aus muslimischen Elternhäusern mit einem Kopftuch bekleidet, auch aus Kindergärten sind Einzelfälle belegt.
„Das Kopftuch ist Ausdruck des politischen Islams und hat unserer Auffassung nach in Bildungseinrichtungen nichts zu suchen. Wir als AfD-Fraktion fordern daher in unserem eingebrachten Antrag ein Kopftuchverbot für muslimische Mädchen unter 14 Jahren an Grundschulen und Kindergärten im Kreis Groß-Gerau“, so die AfD-Fraktionsvorsitzende Irmgard Horesnyi. Und weiter: „Statt ihren Kindern die Chance zu geben, außerhalb der eigenen islamischen Community in Schulen und Kindergärten einen Schritt in Richtung Integration zu machen, schotten sie ihre Mädchen bereits optisch von ihren Mitschülern ab. So kann eine erfolgreiche Integration nicht gelingen, hier sind die muslimischen Eltern in der Bringschuld, auf die sie aufnehmende Gesellschaft zuzugehen.“