Rede zum Änderungsantrag der AfD-Kreistagsfraktion vom 03.05.2021
Geht es nach der neuen Kreisgeschäftsordnung, dann stehe ich jetzt am „Redenpult“, am „Redepult“ oder am „Redner*innenpult“
Nein, ich stehe am guten, alten „Rednerpult“, denn es ist kein Geheimnis, dass die AfD dem Gendern mit Binnen-I oder Sternchen ablehnend gegenüber steht, obwohl wir es im Grunde richtig finden, dass dem Gleichheitsgrundsatz Rechnung getragen werden sollte.
Aber bitte in verständlicher Form, sachlich korrekt und ohne durch übertriebenes Feminisieren lächerlich zu wirken. Einige von Ihnen erinnern sich vielleicht noch an die abenteuerliche Gender-Wortschöpfung „Bund der Steuer*innen-Zahler“ von Frau Bärbock bei Anne Will ?
In der vorliegenden, gegenderten Fassung der Geschäftsordnung, über die hier heute abgestimmt werden soll, wurde aus „der jeweiligen Rednerin oder dem jeweiligen Redner“ nun „der*dem jeweiligen Redner*in“, aus „Vertreterinnen oder Vertreter der oder des Vorsitzenden“ wurden lapidar „Vertretungen der*des Vorsitzenden“. Verkauft wird uns das jetzt als „lediglich redaktionelle Änderungen.“
Die HKO ist da pragmatisch und eindeutig. So findet sich ausschließlich das generische Maskulinum darin, z.B. im §31 „Der Kreistag wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus seiner Mitte „einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Vertreter“. Hier steht eben nichts von „einer Vorsitzenden oder Vertretungen“.
In §37 heißt es klar: „der Landrat“ und §37b regelt die Rechtsverhältnisse „des Landrats und des Beigeordneten“ ohne Zungenbrecher. Daran sollte man sich halten, da man ansonsten Gefahr laufen könnte, dass Passagen aus der Geschäftsordnung angefochten werden. Im Bundesanzeiger des Bundesministerium der Justiz heißt es in einem Leitfaden für die Formulierung von Rechtsvorschriften: „herkömmlich wird die grammatisch maskuline Form verallgemeinernd verwendet. Die Formulierung sollte nicht zu sehr vom allgemeinen Sprachgebrauch abweichen.“ Hand aufs Herz – verwenden Sie im Alltag z.B. die Worte „Lehrende und Lernende“ anstatt Lehrer und Schüler ? Und Sie gehen „zum Arzt oder zum Bäcker“ !
So wurde im vergangenen Herbst ein Gesetzesentwurf des Jusitzministeriums am Ende wegen rechtlicher Bedenken doch in männlicher Form ausgestaltet, nachdem zunächst im generischen Femininum formuliert wurde. Das Innenministerium hatte Zweifel angemeldet, ob der ursprüngliche Gesetzentwurf mit den weiblichen Formen verfassungsgemäß war. Das generische Femininum sei „zur Verwendung für weibliche und männliche Personen bislang sprachlich nicht anerkannt“
Uns ist schleierhaft, weshalb jetzt aus vormals korrekten und klaren Formulierungen der Geschäftsordnung mit Hilfe des Gendersterns diese kaum noch verständlichen Wortschöpfungen werden sollen, denn die Texte müssen gut verständlich sein, um für Lesende und Hörende die Möglichkeit zur Konzentration auf die wesentlichen Sachverhalte und Kerninformationen sicherzustellen.
Ein abschreckendes Beispiel dafür ist die Textzeile „bei Rücktritt eines*r Bewerbers*in“ – das ist beim ersten Vorlesen kaum zu verstehen, nicht wahr ? Die Geschäftsordnung des Kreises sollte Rechtssicherheit und Eindeutigkeit gewährleisten. Nicht zu vergessen die Schwierigkeiten beim Übersetzen des Textes für Interessierte aus nichtdeutschem Sprachraum, denn in welcher Sprache gibt es ein Pendant zu „*innen“ ?
Soll diese „redaktionelle“ Neufassung wirklich verkürzen oder ist es in Wahrheit wieder einmal der Versuch, den Bürgerinnen und Bürgern linksideologische Denkmuster Stück für Stück aufzuzwingen ?
Die vorherige Version sprach Männer wie Frauen gleichermaßen an.
Wenn aber eine Verkürzung, Vereinfachung des Textes das Ziel sein soll, unterbreiten wir den Vorschlag, die rein maskuline Form in die Geschäftsordnung des Kreistags zu übernehmen.
Die Version aus dem Landkreis Amberg-Sulzberg enthält dazu eine, wie wir meinen, vollkommen ausreichende und erklärende Vorbemerkung, die ich gerne zitieren möchte:
Genderhinweis: Die in dieser Satzung gewählten personenbezogenen Bezeichnungen beziehen selbstverständlich alle Vertreterinnen und Vertreter der entsprechenden Ämter bzw. Berufsgruppen ein (m/w/d). Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird grundsätzlich nur die männliche Form verwendet, was jedoch keinesfalls eine Diskriminierung der Geschlechter oder Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen soll.
Sehr verehrte Damen und Herren,
wir bitten Sie, den Beschlußvorschlag der Ihnen vorliegenden Ausfertigung abzulehnen und stattdessen unserem Änderungsvorschlag zuzustimmen, die Geschäftsordnung durch die Rückkehr zur rein männlichen Form zu vereinfachen, und gleichzeitig mit dem Genderhinweis als Vorwort zu ergänzen. Vielen Dank.
Ingeborg Horn-Posmyk
Beisitzerin im Kreisvorstand der
Alternative für Deutschland Kreisverband Groß-Gerau