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AfD befürchtet erneute Sicherheitslücken bei der Briefwahl im Kreis Groß-Gerau

In einem offenen Schreiben  wendet sich der AfD-Kreisverband an die Wahlämter des Kreises Groß-Gerau, da sie, wie sie anführt, einen hohen Anteil an Briefwählern bei der anstehenden Bundestagswahl erwartet. Darin stellt die Kreissprecherin der AfD, Irmgard Horesnyi, einige Fragen rund um die Sicherheit der Briefwahl im Kreis.

So möchte die AfD wissen, ob auch bei der Bundestagswahl wieder beliebig viele Wahlunterlagen von einer einzelnen Emailadresse angefordert werden dürfen, wie bei der Kommunalwahl in Rüsselsheim aufgedeckt wurde, und ob diese Unterlagen erneut ohne weitere Prüfung an die vom Antragsteller angegebene Adresse verschickt werden. Auch hinterfragt die AfD die Vorgehensweise einer Prüfung, sofern diese durchgeführt werden wird.

Auch die eidesstattliche Versicherung auf den Wahlscheinen zur Briefwahl wirft für die Partei Fragen auf. Sie möchte sichergestellt wissen, dass es für die Gültigkeit der Stimmabgabe erforderlich ist, dass auf den Wahlscheinen der Wähler jeweils eine eidesstattliche Versicherung abgibt und jede Unterschrift mit der im Melderegister hinterlegten abgeglichen wird, und nicht nur Stichproben bei Verdachtsfällen durchgeführt werden, auch wenn der Aufwand natürlich immens sein wird. Abschließend möchte die AfD Klarheit über die Verfahrensweise mit Wahlscheinen, die mit Druckbuchstaben anstatt einer Signatur unterzeichnet wurden.

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Offener Brief

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der anstehenden Bundestagswahl wird – ähnlich wie bei der Kommunalwahl 2021 – ein hoher Anteil an Briefwählern erwartet.

Daraus ergibt sich die besondere Relevanz der folgenden Fragen. die die Sicherheit der Briefwahl im Kreis betreffen.

1.) Wie viele Unterlagen dürfen von einer Emailadresse maximal angefordert werden?

2.) Werden diese Unterlagen ohne weitere Prüfung an die vom Antragsteller angegebene Adresse geschickt? Falls eine Prüfung stattfindet, wie findet diese statt?

3.) Ist es für die Gültigkeit der Stimmabgabe erforderlich, daß auf den Wahlscheinen der Wähler jeweils eine eidesstattliche Versicherung abgibt und wird die Unterschrift mit der im Melderegister hinterlegten abgeglichen?

4.) Wie wird verfahren, wenn die eidesstattlichen Versicherungen mit Druckbuchstaben unterzeichnet wurden?

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Ingeborg Horn-Posmyk

Beisitzerin im Kreisvorstand der

Alternative für Deutschland Kreisverband Groß-Gerau