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AfD beurteilt möglichen Ausschluss von Testablehnern aus dem Unterricht als gesetzeswidrige Benachteiligung

Die AfD-Kreistagsfraktion spricht sich in einer Presseerklärung „in aller Schärfe“ gegen eine Testpflicht an Schulen aus. Eine symptomlose Krankheitübertragung bei Kindern sei bisher nicht hinreichend untersucht, eine Übertragung wird 1-2 Tage vor Symptomauftritt werde angenommen, sei aber nicht bewiesen, teilt die AfD mit.

„Die Kinder haben einen ausgesprochen milden Krankheitsverlauf, Schulen spielen in dem Pandemiegeschehen eine untergeordnete Rolle. Inzidenzwerte bei Kindern liegen bei 130/100.000 oder unter 1 pro Schule. Die Kinder genießen kaum noch Präsenzunterricht und Eltern sind völlig berechtigt in höchster Sorge. Man spricht von 2 Stunden Unterricht in der Grundschule, davon soll dann zweimal pro Woche  wertvolle Zeit zur Testung verwendet werden? Zwar sollen alternativ auch Nachweise zugelassen werden, die mit zeitlichem Bezug auf den Beginn des jeweiligen Schultages nicht älter als 72 Stunden sind, sogenannte kostenlose Bürgertests, aber wie Eltern den verbundenen Stress und Zeitaufwand noch zusätzlich bewältigen sollen, bleibt dabei offen,“ kritisiert die AfD und führt weiter aus, dass zudem das Tragen einer Maske, die laut WHO unter zwölf Jahren nicht empfohlen sei, unter Umständen jüngeren Kindern gesundheitliche Schäden zufüge , sie mit Sicherheit aber psychisch schädige. Die AfD-Fraktion spricht dabei sogar „von staatlich verordnetem Kindesmissbrauch“.

„Was passiert denn dann mit positiv getesteten Kindern ? Werden diese dann abgesondert ?“ diese Frage stellt die AfD in den Raum. Die Betreuungsfrage dieser Fälle in den Schulen sei nicht gelöst und ein grundsätzlicher Ausschluß der Kinder, die den Test ablehnen, werde von der Fraktion als gesetzeswidrige Benachteiligung angesehen.

Ingeborg Horn-Posmyk

Beisitzerin im Kreisvorstand der

Alternative für Deutschland Kreisverband Groß-Gerau