Hier die eingereichte Anfrage für die Kreistagssitzung am 20.6.2016:
- Der Kreis hat derzeit 330 Hotels/Häuser/Wohnungen als Gemeinschaftsunterkünfte für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylantragsteller angemietet. Grundsätzlich werden unbegleitete minderjährige Ausländer(umA) in von Jugendhilfeträgern
betriebenen Jugendhilfeeinrichtungen betreut. Wegen dem verstärkten Zugang in 2015 ist die Anmietung von drei Hotels/Pensionen direkt durch den Kreis für die Dauer von 3 Jahren vorgesehen. - Die Kapazität der Gemeinschaftsunterkünfte liegt bei 2.825 Personen. Die Auslastung liegt bei ca.96 %. Die Aufnahmekapazität der vom Kreis für die umA angemieteten Hotels/Pensionen liegt bei ca. 70 Plätzen, die Auslastung wird 100% betragen.
- Die Vertragslaufzeit ist abhängig vom jeweiligen Objekt und liegt in der Regel zwischen 3 und 10 Jahren. Die Regelbindungszeit liegt bei 5 Jahren. Bei den drei kreiseigenen von der Firma AWS GmbH errichteten Objekten, gibt es eine 15-jährige Bindung. Die Hotelanmietung für die umA hat eine Laufzeit von 3 Jahre.
- Der durchschnittliche Aufwand für die Unterbringung der Asylantragsteller/innen liegt pro Person im Monat liegt bei ca. 350,00 €. Für die umA Unterbringung entstehen monatliche Kosten der Unterkunft von 945,00 € pro Person.
- Außerordentliche Kündigungen aus wichtigem Grund sind immer möglich.
- Der Mietvertrag endet zum 31.12.2016
- In 33 Fällen hat ein Betreiber oder Eigentümer zwei oder mehr Objekte/Wohnungen an den Kreis vermietet. Die für die umA Unterbringung angemieteten Hotels/Pensionen haben unterschiedliche Eigentümer/ Pächter.