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Anfrage: Überprüfung der Leistungsberechtigung von Asylbewerbern

Hier die eingereichte Anfrage für die Kreistagssitzung am 20.6.2016:

Anfrage - Überprüfung der Leistungsberechtigung von Asylbewerbern

Die Antwort vom 6.6.2016:

Mit der Antragstellung erfolgt auch die Prüfung, ob weiteres Einkommen und Vermögen vorhanden ist, ebenso die Prüfung, ob Unterhaltsverpflichtete vorhanden und leistungsfähig sind. Taschen- und Gepäckkontrolle erfolgt bei der Ankunft in Gießen bzw. vor der Verteilung auf die einzelnen Bundesländer durch den Bundesgrenzschutz.

Bei unbegleiteten Minderjährigen befinden sich die unterhaltsverpflichteten Angehörigen in der Regel nicht in der Bundesrepublik, dadurch ist eine Unterhaltsrealisierung nicht möglich. Die unbegleiteten minderjährigen Ausländer werden bei Jugendhilfebedarf krankenversichert und erhalten die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.