Abg. Irmgard Horesnyi (AfD-Fraktion)
Betr.: Unterbringung von Asylbewerber/innen
1. Wer betreibt und unterhält zurzeit das Asylbewerberheim in Biebesheim, im Stuprich 10? Ist dies die Gemeinde Biebesheim oder der Kreis Groß-Gerau?
Von Seiten des Kreises sind in dem Objekt in Biebesheim, Im Stuprich 10 keine Asylbewerber/innen untergebracht.
2. Wird das Gebäude wieder zu Wohnzwecken genutzt? Falls dies zutrifft: a. Seit wann ist es wieder bewohnt? b. Welche Personengruppen und wie viele Personen wohnen dort?
Nicht bekannt.
3. Trifft es zu, dass einige der Bewohner zuvor in der Altenwohnanlage Nibelungenstraße (Träger Baugenossenschaft Ried) wohnten, ihnen aber die Mietverträge gekündigt wurden, um dort Wohnraum für Flüchtlingsfamilien zu schaffen? Falls dies zutrifft:
- Welche rechtliche Grundlage gab es für den Umzug?
- Wer veranlasste den Umzug in das Gebäude Biebesheim, im Stuprich 10?
- Haben die jetzigen Bewohner Anspruch auf Sozialwohnungen im Kreis bzw. handelt es sich bei diesen Menschen um vormals Obdachlose?
Der Kreis Groß-Gerau hat Objekte in der ehemaligen Altenwohnanlage Heidelberger Straße als Gemeinschaftsunterkunft (GU) angemietet. Vermieter ist hier die Baugenossenschaft Ried und hat einzelne Wohnungen bis zum Abriss des Gebäudes und Neubau für die Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung gestellt. Zur Frage gekündigter Mietverträge liegen dem Kreis keine Informationen vor.
4. Warum wurden in 2015 keine Asylbewerber/Migranten darin untergebracht?
Wenn es sich bei der Frage (darin untergebracht?) um eine Unterbringung Im Stuprich 10 handeln soll, wurden dort keine Asylbewerber untergebracht, weil das Objekt dem Kreis nicht zur Anmietung angeboten wurde.