Für den Kreis Groß-Gerau wurde ein Meldesystem aufgebaut, dessen Aufgabe nach eigener Tätigkeitsbeschreibung darin besteht, „rechtsextreme und rassistische Aktionen im öffentlichen Raum zu dokumentieren“. Die Initiatoren möchten “Vorfälle und Muster rechter und rassistischer Gewalt im Kreis Groß-Gerau erkennen und darstellen“. Der Kreis ist in dieser Aktionsgemeinschaft der maßgebliche Partner.
Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
- Wann hat der Kreistag oder Kreisausschuss beschlossen, diese Vereinigung bzw. Aktionsgemeinschaft zu gründen oder ihr beizutreten?
- Handelt es sich um eine Vereinigung, die als Teil der Kreisverwaltung zu betrachten ist?
Der Vorfall-Melder wurde durch die Fachstelle gegen Rechtsextremismus und Rassismus eingerichtet, die das Netzwerk gegen Rechtsextremismus und Rassismus des Kreises Groß-Gerau organisiert und koordiniert. Zu den Aufgaben des Netzwerks gehören nach dem Kreistagsbeschluss vom 16.12.2013 unter anderem:
– Analyse der Ist-Situation im Landkreis bzw. in allen Städten und Gemeinden
– Sammlung und Bewertung von Informationen zur rechtsextremen Szene
– Unterstützung, Intervention und Beratung in aktuellen Krisensituationen bei einer Konfrontation mit dem Rechtsextremismus Zur Umsetzung dieser Aufgaben wurde der Vorfall-Melder initiiert.
Sollte dies der Fall sein, dann ergeben sich folgende weitere Fragen:
a. Wird mit dem “Vorfallmelder“ eine neue Verwaltungsstelle zur Erfassung rechtsextremer und rassistischer Gewalt geschaffen? Nein.
b. In welcher Funktion, Aufgabenstellung und Organisationsform sind die nicht-kreisangehörigen Mitglieder der Aktionsgemeinschaft in die Kreisverwaltung eingegliedert/eingebunden? Es gibt keine Aktionsgemeinschaft.
c. Wer sind die Partner der Aktionsgemeinschaft? Es gibt keine Aktionsgemeinschaft.
d. Wird ein zentrales/dezentrales Melderegister geführt? Alle mitgeteilten Informationen werden dokumentiert und anonymisiert am Jahresende in einem Bericht zusammengefasst.
e. Wo wird das Melderegister von wem geführt? Beim Kreisausschuss von der Fachstelle gegen Rechtsextremismus und Rassismus.
f. Kann das Melderegister mit der zentralen Erfassungsstelle der Bundesrepublik für Unrechtstaten des SED-Regimes in Salzgitter verglichen werden? Nein.
g. Wer ist Dienstvorgesetzter für die Mitarbeiter, die als Bedienstete des Landkreises Groß-Gerau der neuen Verwaltungsstelle zugeordnet sind? Es gibt keine neue Verwaltungsstelle.
h. Welche Finanzmittel hat der Kreis für die Tätigkeit der neuen Verwaltungsstelle für 2020 geplant? Wie hoch sind dabei die Sachkosten und Personalkosten? Es gibt keine neue Verwaltungsstelle. Die Fachstelle gegen Rechtsextremismus und Rassismus beim Kreisausschuss ist im Fachbereich Steuerung, Büro für Integration, eingegliedert. Die Mittel für die Arbeit stehen im Budget des BfI.
i. Ist die Einrichtung einer Beschwerdestelle geplant, wenn ein Verdacht unberechtigter Erfassung durch die „Vorfallmelder“ besteht? Welche Rechtsmittel sind für erfasste Personen gegeben? Eine Einrichtung einer Beschwerdestelle für den „Vorfallmelder“ ist nicht geplant. Falls eine Straftat besteht, werden zuständige Institutionen informiert. Sind Personen betroffen, werden sie auf ihr Recht zur Anzeigeerstattung aufmerksam gemacht. Der Kreisausschuss erstattet keine Anzeigen. Die Meldungen werden durch die Fachstelle anonymisiert dokumentiert.
j. Werden die gemeldeten Personen benachrichtigt, wenn sie erfasst wurden? Wird ihnen der Erfassungstext und der Informant, der die Erfassung veranlasst hat, bekanntgegeben? Nein.
k. Wie werden die gesammelten Informationen verwertet? Zur Klärung von Prozessen und Abläufen bei Handlungsbedarf werden nach Absprache mit zuständigen Stellen Gespräche geführt (siehe Datenschutzerklärung).
l. Wie ist der Datenschutz für die erfassten Informationen gegen unberechtigte Weitergabe oder sonst unzulässige Verwendung gesichert? Alle erfassten Informationen unterliegen der beiliegenden Datenschutzbestimmung.
Wenn die neue Erfassungsstelle organisatorisch nicht als Teil der Kreisverwaltung tätig ist, tritt die Frage auf, in welcher Form sich der Kreis an der neuen Erfassungsstelle beteiligt. Handelt es sich um eine BGB-Gesellschaft oder um einen Verein, der im Vereinsregister eingetragen werden soll? Gibt es eine Satzung oder einen Gesellschaftsvertrag? Auf welcher vertraglichen Grundlage arbeitet der Kreis mit den anderen (privaten) Partnern zusammen? Die AfD-Fraktion bittet ausdrücklich um Beantwortung der Fragen c) bis k) auch dann, wenn der “Vorfallmelder“ nicht als neue Verwaltungsstelle des Landkreises eingerichtet ist. Wir bitten darum, die Fragen dann in einer entsprechenden Form zu beantworten, wie sie sich aus der tatsächlichen Beteiligung des Kreises ergibt. Wir bitten weiterhin um Mitteilung, ob eine Erweiterung des Aufgabenbereichs der Erfassungsstelle auch auf linksextreme verfassungsfeindliche Äußerungen, Bestrebungen und Gewalthandlungen geplant ist.
Nein. Das Netzwerk gegen Rechtsextremismus und Rassismus hat den Auftrag, eine nachhaltige, langfristig angelegte kritische Auseinandersetzung mit rechtsextremen Entwicklungen im Kreis Groß-Gerau zu fokussieren (siehe Kreistagsbeschluss vom 16.12.2013).