Zum Inhalt springen

vorstand@gg.afd-hessen.de

Antrag: Kopftuchverbot für muslimische Mädchen unter 14 Jahren an Grundschulen und Kindergärten im Kreis Groß-Gerau

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Hier der Redetext in Schriftform, es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Kopftuch polarisiert. Die von muslimischen Frauen praktizierte Kopfverhüllung und die komplette Gesichtsverschleierung sind immer wieder Anlaß für heftige politische und auch juristische Debatten.

Der Konflikt zwischen den Religionspraktiken von eingewanderten Menschen aus islamischen Kulturkreisen und den Bestimmungen der freiheitlichen Verfassungs- und Gesellschaftsordnung hat mit Zunahme der muslimischen Bevölkerung in Deutschland an Schärfe gewonnen. Insbesondere in staatlichen und öffentlichen Einrichtungen ist das Tragen des Kopftuchs immer wieder Streitpunkt.

Gerade Ende Februar hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, daß der Staat muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten darf, bei ihrer Ausbildung im Gerichtssaal Kopftücher zu tragen. Es sei zu respektieren, wenn sich der Gesetzgeber in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral verhalten wolle. Ähnliche Vorschriften wie in diesem Fall in unserem Bundesland gibt es auch in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.

Ein besonders umstrittener und gerade in den letzten Jahren intensiv diskutierter Aspekt ist dabei die Verhüllung des Kopfes von jungen Mädchen aus muslimischen Elternhäusern. Dies vor allem in einem Alter, das noch weit unterhalb der gesetzlich festgelegten Altersgrenze der Religionsmündigkeit bzw. dem der biologischen Geschlechtsreife liegt.

Inzwischen sind selbst in Grundschulen immer mehr junge Mädchen aus muslimischen Elternhäusern mit einem Kopftuch bekleidet, auch aus Kindergärten sind Einzelfälle belegt. Wir meinen: Das Kopftuch ist Ausdruck des politischen Islams und hat unserer Auffassung nach in Bildungseinrichtungen nichts zu suchen. Wir als AfD-Fraktion fordern daher in unserem eingebrachten Antrag ein Kopftuchverbot für muslimische Mädchen unter 14 Jahren an Grundschulen und Kindergärten im Kreis Groß-Gerau.

Die oftmals zu hörenden Einwände, dies sei verfassungsrechtlich problematisch, sind jüngst mehrfach entkräftet worden: am 5. März, also erst vor wenigen Tagen, veröffentlichte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland, BAGIV, ein Gutachten des Würzburger Staatsrechtlers Kyrill-Alexander Schwarz, worin bestätigt wurde, dass der Staat das Tragen von Kopftüchern an Schulen für Mädchen bis 14 Jahren flächendeckend verbieten darf.

Bereits im vergangenen Jahr war der Tübinger Verfassungsrechtler Martin Nettesheim in seinem Gutachten zur gleichen Einschätzung gekommen. Ein solches Verbot wäre auch gemäß dem neuesten Gutachten verfassungsgemäß, auch wenn der Staat damit in die Religionsfreiheit und das elterliche Erziehungsrecht eingreife.

Wörtlich heißt es bei dem Staatsrechtler: „Auch wenn das Elternrecht es den Eltern grundsätzlich erlaubt, ihre minderjährigen Kinder über einen langen Zeitraum erzieherisch zu formen und zu prägen, so findet dieses Recht gleichwohl eine Grenze im Kindeswohl selbst (…) Aus diesem Grund rechtfertigt das staatliche Wächteramt Eingriffe in das elterliche Erziehungsrecht zum Schutz des Kindes.“

Dieser wichtige Aspekt findet in der politischen Debatte leider viel zu wenig Beachtung. Statt ihren Kindern die Chance zu geben, außerhalb der eigenen islamischen Community in Schulen und Kindergärten einen Schritt in Richtung Integration zu machen, schotten viele Muslime ihre Mädchen bereits optisch von ihren Mitschülern ab.

So kann eine erfolgreiche Integration nicht gelingen, hier sind die muslimischen Eltern in der Bringschuld, auf die sie aufnehmende Gesellschaft zu zugehen. Das Gutachten bestätigt dies. Ich zitiere: „Um zu verhindern, dass Kinder und Heranwachsende sich zu weit von der gesellschaftlichen Realität entfernen und es dadurch auch zu erheblichen Störungen in der Persönlichkeitsentwicklung kommen kann, ist ein Verbot von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.“ Zitat Ende.

Auch BAGIV-Präsident Ali Ertan Toprak schließt sich dem Gutachten an. Er sagte wörtlich: „Kinderkopftuch – dafür werden Sie nicht mal im Koran eine Quelle finden. Da sind sich alle einig. Der Koran verlangt keine Verschleierung für Kinder“. Das Kopftuch sei laut Toprak „ein Symbol der Unterdrückung“. Und, meine Damen und Herren, sowohl die Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ als auch der Deutsche Lehrerverband schließen sich der Forderung nach einem Kopftuchverbot für unter 14jährige Mädchen an.

Heinz-Peter Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, erklärte: „Wenn Kinder und Jugendliche unter 14 ein Kopftuch tragen, erschwert dies die Integrationsaufgabe von Schule.“ Dadurch werde ein konkreter Eingrenzungs- und Ausgrenzungsanspruch, ausgehend meist von den Eltern, in die Schulen getragen. Auch würde das Kopftuch den Bildungsauftrag der Schulen, Kinder und Jugendliche zu freien und selbstbestimmten Persönlichkeiten zu erziehen, stark gefährden.

Meine Damen und Herren, wenn selbst um Integration bemühte Migrantenvereinigungen, Lehrerverbände und Frauenrechtsorganisationen für ein Kopftuchverbot an Schulen und Grundschulen werben – und nebenbei auch die CDU sich auf ihrem letzten Parteitag im November 2019 für ein Verbot von Kopftüchern an Grundschulen ausgesprochen hat, dann zeigt dies eines: unser Antrag brennt auf den Nägeln. Es wird höchste Zeit, muslimischen Mädchen einen Weg zur besseren Integration in unser Land und unser Wertesystem zu ermöglichen. Ein Kopftuchverbot an Kindergärten und Schulen ist ein zentraler und wichtiger Schritt auf diesem Weg.

Vielen Dank!