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Biebesheim: Geplante Änderung der Straßenbeitragssatzung in wiederkehrende Beiträge

Die geplante Sanierung der Ortsdurchfahrt von Biebesheim in Form einer grundhaften Erneuerung und die Tatsache, dass dieser Umbau wegen dieser Definition zu einem großen Teil von den Biebesheimer Anwohnern finanziert werden soll, wirft zahlreiche Fragen auf. Die Biebesheimer Gemeindevertretung favorisiert die Änderung der Satzung in wiederkehrende Straßenbeiträge und wird sie dem Parlament zur Abstimmung vorlegen, obwohl im Landtagswahlkampf das Thema „Abschaffung der Strassenbeiträge“ bereits jetzt für Zündstoff sorgt.

Die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen dauert aber unseren Recherchen zufolge in der Regel zwei bis drei Jahre und ist mit einem hohen Verwaltungsaufwand und den dies begleitenden Kosten verbunden. Die Sanierungsmaßnahmen sollen allerdings nach den Plänen der Biebesheimer Gemeindevertreter zügig begonnen werden.

Eine Gemeinde muss Straßen in der Nutzungsdauer von ca. 25 Jahren laufend unterhalten sowie auch instand halten, damit sie überhaupt von den Anliegern Kosten für die Erneuerung erheben darf. Gerade dies passiert nicht immer, denn einige Kommune lassen für viele Jahre ihre Straßen einfach nur vergammeln, obwohl sie die Pflicht haben, diese auszubessern. Denn aus Finanznot warten einige Gemeinden einfach ab, bis nur eine Grundsanierung den Zustand der Straße verbessert und genau hier müssen die Anlieger tief in ihre Tasche greifen und fleißig mit bezahlen.

Wann wurden in Biebesheim denn zuletzt erforderliche Reparaturen an den Gehwegen der Ortsdurchfahrt durchgeführt?

Zahlreiche Bürgerinitiativen formieren sich in Hessen bereits gegen die Zwangsabgabe. Die Riedstädter Fraktion FFH schlägt Ihrem Artikel zufolge vor, die Entscheidung für die in Riedstadt ebenfalls geplante Änderung der Kostenregelung bis zu einer landesweit einheitlichen Regelung zurückzustellen.
Uns drängt sich die Frage auf, ob der Startschuss für die geplante „grundhafte Erneuerung der Ortsdurchfahrt“ nicht sinnvoller Weise erst fallen sollte, wenn geklärt ist, wer letztendlich für den trotz der Landeszuschüsse nicht unerheblichen Rest der Kosten aufkommen muss.

 

der Vorstand

Ortsverband Kreis Groß-Gerau Süd