Wie ist der aktuelle Stand der geplanten Unterkunft auf dem Gelände der Mittelpunktschule in Trebur?
Baubeginn war in der 37. KW. Zwischenzeitlich stehen die Gebäude und es erfolgt der Innenausbau. Die Arbeiten verlaufen planmäßig und mit der Übergabe ist Mitte/Ende Dezember zu rechnen. Eine Belegung wird im Januar 2017 erfolgen.
Wie hoch ist derzeit der Auslastungsgrad der Unterbringungseinrichtungen des Kreises für Migranten und Flüchtlinge, jeweils pro Einrichtung, in Prozent oder absoluten Zahlen? Wie viele Plätze sind dort zurzeit nicht belegt?
Der Auslastungsgrad der Unterbringungseinrichtungen des Kreises für Migranten und Flüchtlinge liegt derzeit gesamt bei 89 %. Eine prozentuale Aufgliederung pro Einrichtung hat aufgrund der permanenten Verschiebungen wenig Aussagekraft. Die derzeit freien Plätze (450) werden in Kürze für Umzüge aus den Ende des Jahres 2015 eingerichteten „Notunterkünften“ in den Kommunen und für weitere Neuzuweisungen benötigt.
Wie viele Personen aus den Gruppen § 1 des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen trafen – aufgeschlüsselt nach Gruppen und Monaten – im Jahr 2016 im Kreis ein?
Jan 344 (afghanisch 110, algerisch 4, eritreisch 3, irakisch 41, iranisch 12, pakistanisch 33, somalisch 4, staatenlos 3, syrisch 133, türkisch 1)
Feb 290 (afghanisch 101, eritreisch 3, indisch 1, irakisch 36, iranisch 15, pakistanisch 16, staatenlos 4, syrisch 114)
Mrz 218 (afghanisch 65, äthiopisch 1, irakisch 40, iranisch 17, kosovarisch 1, libanesisch 1, pakistanisch 14, syrisch 79)
Apr 53 (afghanisch 22, albanisch 1, aserbaidschanisch 1, irakisch 6, iranisch 4, pakistanisch 1, syrisch 18)
Mai 92 (afghanisch 41, äthiopisch 1, irakisch 20, iranisch 8, pakistanisch 9, russisch 3, somalisch 4, syrisch 5, türkisch 1)
Jun 155 (afghanisch 80, äthiopisch 1, eritreisch 6, irakisch 23, iranisch 6, marokkanisch 1, pakistanisch 7, somalisch 2, syrisch 26, türkisch 1, ungeklärt 2)
Jul 93 (afghanisch 20, äthiopisch 2, eritreisch 1, irakisch 26, marokkanisch 1, pakistanisch 11, russisch 1, somalisch 3, syrisch 26, türkisch 2)
Aug 82 (afghanisch 32, äthiopisch 5, eritreisch 1, pakistanisch 3, russisch 4, somalisch 1, syrisch 30, türkisch 6)
Sep 124 (afghanisch 24, algerisch 1, äthiopisch 8, eritreisch 15, irakisch 5, iranisch 4, jordanisch 1, pakistanisch 34, somalisch 5, syrisch 24, türkisch 3
Okt 81 (afghanisch 13, äthiopisch 3, eritreisch 6, georgisch 2, irakisch 5, iranisch 3, libanesisch 1, nigerianisch 1, pakistanisch 9, russisch 9, somalisch 3, syrisch 22, türkisch 4)
Gesamtergebnis 1532 (Stand: 25.10.2016)
Wie viele Familienangehörige der o.g. Personengruppen trafen zwischen dem 1.1.2016 und dem 31.8.2016 im Kreis Groß-Gerau ein?
Ein Familiennachzug ist erst dann möglich, wenn die Geflüchteten einen Aufenthaltsstatus in Form der Anerkennung oder Duldung bekommen haben. Nicht immer ist dann automatisch auch der Familiennachzug möglich. Aufgrund der Tatsache, dass die Stabstelle Asyl und Zuwanderung für diesen Familiennachzug nicht zuständig sind, liegen auch keine belastbaren Zahlen hierüber vor.
Wie viele nach muslimischem Recht verheiratete Zweit- und Drittfrauen erhalten im Kreis für sich und ihre Kinder Sozialleistungen?
Hierzu liegen keine Daten vor.
Wie viele nach deutschem oder muslimischem Recht verheiratete Mädchen leben im Kreis Groß-Gerau, die jünger als 16 Jahre sind? Leben Sie mit ihren Ehemännern zusammen? Werden diese Mädchen und gegebenenfalls ihre Kinder vom Jugendamt betreut?
Zurzeit lebt im Kreis 1 verheiratetes Mädchen, das jünger als 16 Jahre alt ist. Dieses Mädchen lebt derzeit nicht mit ihrem Ehemann zusammen und wird im Rahmen der Jugendhilfe gemäß § 30 SGB VIII (Erziehungsbeistandsschaft) vom Jugendamt betreut. In diese Rückmeldung konnten nicht alle ASD-Bezirke einbezogen werden.
Erhalten vollverschleierte Personen Zutritt zu den öffentlichen Einrichtungen des Kreises, z.B. zu den Sitzungen der Ausschüsse und des Kreistages? Werden diese Personen gegebenenfalls kontrolliert? Falls ja, von wem werden sie kontrolliert?
Ein solcher Fall lag bisher noch nicht vor. Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Grundlage, vollverschleierten Personen den Zutritt zu verwehren. Eine Eingangskontrolle wird nicht vorgenommen.