Für welche Gruppen nach § 1 des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen werden Deutschkurse, für welche Orientierungskurse und für welche Integrationskurse angeboten?
Es werden Integrationskurse entsprechend den BAMF Vorgaben angeboten: „Teilnehmer am Sprachkurs sind Zugewanderte ohne ausreichende Sprachkenntnisse, also Sprachkenntnisse, die unterhalb der Niveaustufe B1 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenz rahmen (GER) liegen. Teilnehmer am Orientierungskurs sind Personen, die den Sprachkurs durchlaufen haben, oder Zugewanderte, die bereits über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen.“ (S. 11f, BAMF: Konzept für einen landesweiten Integrationskurs, 4. Auflage 2015). Bei der Zielgruppe der Geflüchteten können entsprechend den Vorgaben Flüchtlinge mit einer guten Bleibeperspektive (Menschen aus Syrien, Iran, Irak, Somalia, Eritrea) einen Zulassungsantrag stellen, der direkt vom BAMF geprüft wird. Orientierungskurse sind integraler Bestandteil des Integrationskurses und bilden kein eigenes Angebot (s.o.). Im Rahmen unseres ESF-Projektes „Sprachförderung für erwachsenen Geflüchtete“ werden Deutschkurse für Geflüchtete und Asylsuchende angeboten, die von den Kommunen aufgenommen wurde und deren Asylverfahren zum Zeitpunkt des Kurseintritts noch nicht abgeschlossen ist. Die Deutschförderung aus dem Programm „MitSprache- Deutsch4U“ richtet sich nach den Regularien des Landes Hessen. Es handelt sich auch in diesem Fall um „niedrigschwellige bedarfsorientierte, alltagsnahe und zielgruppengerechte Deutschkurse vorrangig für erwachsene Asylbewerber und Flüchtlinge, die bereits nach Landesaufnahmegesetz von den Kommunen aufgenommen wurden und deren Asylverfahren bei Beginn des Kurses noch nicht abgeschlossen ist.“
Wie viele Kursplätze werden benötigt, wie viele Migranten nehmen derzeit an Kursen teil?
Aktuell sind beim Kreis ca. 950 Teilnehmende in Sprachfördermaßnahmen (Deutsch als Zweitsprache) und ca. 120 in Grundbildungsangeboten für Menschen mit Migrationshintergrund angemeldet. Für weitere Angebotssegmente liegen keine statistischen Angaben vor. Die Nachfrage ist größer als das oben beschriebene Angebot, das wird in dem großen Andrang in der Sprachberatung deutlich, aber eine genaue oder wenigstens belastbare Einschätzung ist nicht möglich.
Gab oder gibt es Migranten, die an einem Integrationskurs nicht teilnehmen, obwohl sie dazu verpflichtet sind und ein Platz für sie zur Verfügung steht? Falls ja, wie hoch ist deren Zahl?
Hierzu liegen keine Daten vor.
Welche Sanktionen wurden in Fällen von Verweigerung im vergangenen und diesem Jahr verhängt und wie oft?
Von den im Aufenthaltsgesetz vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten (von der Feststellung einer Ordnungswidrigkeit bis hin zur möglichen Versagung eines Aufenthaltstitels) wird in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens bei Bedarf Gebrauch gemacht.