Welche Vereine, Vereinigungen und Gruppen erhalten vom Kreis finanzielle oder andere Unterstützung, wie Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten, Material, personelle Unterstützung?
Das Spektrum der Vereine, Vereinigungen und Gruppen ist im Kreis Groß-Gerau ebenso vielfältig wie die Bevölkerungsstruktur und umfasst daher alle Bereiche aus Sport, Kultur und Ehrenamt. So gibt es im Kreis allein über 260 Turn- und Sportvereine. Eine „finanzielle Unterstützung“, die über einen Anerkennungsbetrag im Rahmen einer Jubiläumsveranstaltung hinausgeht, erfolgt in aller Regel nur auf Antrag im Rahmen bestehender Zuschuss-Richtlinien, die in den entsprechenden Haushaltsansätzen berücksichtigt sind. In der Regel handelt es sich dabei jeweils um eine Projektförderung. Nicht berücksichtigt ist die unentgeltliche Zurverfügungstellung der Kreissporthallen an die Vereine (Beschluss des Kreistages vom 01.07.2013).
Erhalten politische Jugendorganisationen finanzielle Zuwendungen oder Förderung durch den Kreis?
Ja.
Falls ja, welche politische Jugendorganisationen erhielten Zuwendungen und wie hoch waren diese in den vergangenen drei Jahren, aufgeschlüsselt jeweils pro Jugendorganisation und Jahr?
Die jährlichen Zuschüsse aus den Mitteln des Kreises für die Jugendorganisationen der im Kreistag vertretenen Parteien werden nach folgendem festgelegten Schlüssel verteilt: 26,00 € pro Sitz der jeweiligen Partei im Kreistag plus eine einmalige jährliche Pauschale in Höhe von 256,00 €. In der letzten Legislaturperiode betrug die jährliche Förderung unter Berücksichtigung der 30%igen haushaltswirtschaftlichen Sperre (wie bei allen Förderungen):
Junge Sozialisten 652,40 €
Junge Union 543,20 €
Junge Liberale 215,60 €
Grüne Jugend 452,20 €
Linksjugend Solid 252,00 €