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Kommentar zum Antrag: Familiennachzug verhindern

Die letzte Sitzung des Groß-Gerauer Kreistages offenbarte einmal mehr die Verlogenheit der Unionsparteien. In der von der AfD-Fraktion angestoßenen Debatte über die in unserem Landkreis dringliche Problematik der seit dem Asyl-Ansturm 2015 sich verschärfenden Wohnraumknappheit widersprach CDU-Funktionär Patrick Burghardt seinen eigenen Parteikollegen aus dem Bund.

Die AfD-Fraktion im Groß-Gerauer Kreistag forderte in ihrem Antrag den Kreisausschuß des Kreises Groß-Gerau dazu auf, die kommunalen Spitzenverbände wie den Hessischen Landkreistag in ihrem Bestreben zu unterstützen, daß der bis März 2018 ausgesetzte Familiennachzug von subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen um mindestens ein weiteres Jahr verlängert wird.

Diese Forderung stellt aus Sicht der AfD eine absolute Minimalforderung dar, deckt sich inhaltlich jedoch mit vorgetragenen Stellungnahmen und Redebeiträgen von prominenten CDU-Politikern. Dies illustrieren folgende Beispiele:

Der Präsident des Deutschen Landkreistages, CDU-Landrat Reinhard Sager, stellte im vergangenen Jahr in einem Positionspapier fest: „Auch unter Wahrung des Schutzes von Ehe und Familie kann nicht jegliche Familienzusammenführung in Deutschland erfolgen. (…) Der Deutsche Landkreistag erwartet von Bund und Ländern, dass das beschlossene Asylgesetzespaket vollständig und zügig umgesetzt wird. Darüber hinaus müssen weitere Maßnahmen angegangen werden, um den Zustrom von Asylbewerbern, Flüchtlingen und Migranten wirksam zu begrenzen.“

Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer (CSU) äußerte gegenüber der „Welt“: „Das Bundesinnenministerium hat Prognosen bestätigt, daß pro Syrer etwa 0,9 bis 1,2 Familienangehörige nachziehen werden. Angesichts der mittlerweile rund 500.000 Syrer muß sich die Gesellschaft mittelfristig auf die Integration einer halben Million weiterer Syrer durch den Familiennachzug einstellen“, weshalb er vorschlug, die Aussetzung des Familiennachzugs auch über den März 2018 hinaus auszudehnen, „bis die Kommunen Kitaplätze, Schulen, bezahlbaren Wohnraum und Altenheimplätze für die nachziehenden Familienangehörigen vorrätig haben“.

Auch der Unionsfraktionsvize im Deutschen Bundestag Stephan Harbarth äußerte: „Der Familiennachzug muss auch in Zukunft auf ein Maß begrenzt werden, das die gesellschaftliche Akzeptanz nicht übersteigt und die Integrationsfähigkeit nicht überfordert.“

Und genau in diesem Sinne forderte im April der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer, eine Verlängerung der Regelung, da vom Familiennachzug eine zu starke Anziehungskraft ausgehe – mit der Folge, daß „sich wieder Hunderttausende aus den Flüchtlingslagern auf den Weg zu uns machen“, so der Unionspolitiker.

Da die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag – wie die hier aufgezeigten Stellungnahmen zeigen – auf Linie unseres Antrags ist, überrascht der Widerspruch aus Reihen der Union hier im Kreistag auf den ersten Blick. Wenn dann auch noch der stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Patrick Burghardt in seiner Funktion als Präsident des Hessischen Städtetages auftritt und entgegen der bundespolitischen Linie seiner Partei argumentiert, er „kenne keine einzige Kommune in Hessen“, die mit dem Familiennachzug überfordert sei, dann irritiert dies noch mehr. Es scheint, als ob Unionspolitiker die Realität doch sehr unterschiedlich wahrnehmen.

Aber vielleicht steckt ja auch etwas ganz anderes dahinter: die Bundestagswahlen werfen ihre Schatten voraus. Und so muß die CDU auf Bundesebene in der „Flüchtlings“politik klare Kante zeigen, doch es bleibt bei lautstarkem Wahlkampfgetöse. Die Realpolitik vor Ort und das Abstimmungsverhalten hier im Kreistag zeigen eines deutlich, die CDU ist keine „Alternative“ für eine konsequente Asyl- und Zuwanderungspolitik. Vielmehr handelt es sich wieder einmal um einen klaren Fall von „rechts blinken, links abbiegen“.