Die AfD-Fraktion im Kreistag Groß-Gerau erklärt:
- Der vorgelegte Beschlussantrag der Kreistagsfraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke.OL, FDP, FW und FREIE WÄHLER missbraucht den Kreistag für parteipolitische Zwecke. In seiner Funktion als Organ der kommunalen Selbstverwaltung beschränken sich die Aufgaben des Kreistags – gemäß §29 Hessische Landkreisordnung (HK0) – auf Aufgaben, Angelegenheiten und Verwaltung des Landkreises, und nicht auf ideologisch motivierte Schaufensteranträge.
- Die Hessische Landkreisordnung (HKO) führt unter „§28 – Unabhängigkeit“ folgendes aus: „Die Kreistagsabgeordneten üben ihre Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Überzeugung aus und sind an Aufträge und Wünsche der Wähler nicht gebunden.“
Und natürlich sind gewählte Kreistagsabgeordnete auch nicht an „Aufträge und Wünsche“ anderer Fraktionen gebunden. Die AfD-Kreistagsfraktion erklärt daher, Forderungen anderer Fraktionen an Inhalte, Positionen und/oder Parlamentsinitiativen scharf zurückzuweisen. Dieses undemokratische Verhalten der den Beschlussantrag vorlegenden Fraktionen ist ein Eingriff in die Parlamentsrechte der AfD-Fraktion und ihrer Mitglieder. Es offenbart ferner ein eklatantes Missverständnis von Grundprinzipien demokratischer Teilhabe und parlamentarischer Gepflogenheiten. - Gleichwohl nimmt die AfD-Fraktion zu Punkt 3. der Beschlussvorlage wie folgt Stellung. Im aktuellen Landtagswahlprogramm der AfD Hessen heißt es: „Die AfD ist gegen jede Form von Extremismus. Zur Wahrung der inneren Sicherheit ist es unverzichtbar, jegliche Form von Extremismus zu ächten. (…) Die Bekämpfung von Islamismus, Links- und Rechtsextremismus muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet werden.“ In diesem Sinne verurteilen wir natürlich auch jedwede Form der Verherrlichung des Nationalsozialismus‘ und anderer historischer wie aktueller Gewaltregime.
- Eine Debatte darüber, was linksliberal-grüne Parteien und Fraktionen als „rassistisches Gedankengut“ deklarieren, lehnen wir ab. Dieser politische Kampfbegriff dient einzig und allein dazu, jedwede Position rechts der Mitte als „rassistisch“ zu brandmarken und damit den parlamentarischen Diskurs auf antidemokratische Weise im Keim zu ersticken.
AfD-Kreistagsfraktion
Groß-Gerau, den 1. April 2019