Hier die Rede im Video
Hier die Rede in Textform (es gilt das gesprochene Wort):
Sehr geehrte Damen und Herren,
„Der Familiennachzug muss auch in Zukunft auf ein Maß begrenzt werden, das die gesellschaftliche Akzeptanz nicht übersteigt und die Integrationsfähigkeit nicht überfordert.“ Diese Forderung ist für uns als AfD-Fraktion ein zentrales Anliegen. Aber nicht nur für uns, meine Damen und Herren. Denn Der Eingangssatz war ein Zitat des Unionsfraktionsvize im Deutschen Bundestag Stephan Harbarth. Ich wiederhole die Worte des CDU-Politikers: „Der Familiennachzug muss auch in Zukunft auf ein Maß begrenzt werden, das die gesellschaftliche Akzeptanz nicht übersteigt und die Integrationsfähigkeit nicht überfordert.“ Harbarth vertritt damit die Linie der Unionsparteien: Familien der sogenannten „Flüchtlinge“ mit eingeschränktem Schutzstatus soll auch über den März 2018 hinaus kein unbeschränkter Familiennachzug in unser Land ermöglicht werden.
Und das ist auch gut so! Hier sind wir mit der CDU auf einer Linie!
Natürlich gilt es für uns als AfD-Fraktion grundsätzlich festzuhalten, daß unter anderem aufgrund der Anfang Mai bekanntgewordenen Studie der Vereinten Nationen, wonach gerade einmal 2,65 Prozent, ich wiederhole: 2,65 Prozent der im Jahr 2016 nach Italien einströmenden Mittelmeer-„Flüchtlinge“ überhaupt Anrecht auf Asyl hatten, auch die gesamte Asylpolitik der Bundesregierung infragezustellen ist.
Dies bedeutet, um es klar zu sagen: über 97 Prozent der dann großteils weiter nach Mitteleuropa „wandernden“ Flüchtlinge sind illegale Einwanderer, die hier nichts zu suchen haben und die – auch wenn die hier anwesenden Parteien es nicht gerne hören – zurück in ihre Heimatländer geschickt werden müssen! Und nicht, wie es hierzulande gehandhabt wird, daß sogar nicht asylberechtigte „Flüchtlinge“ im Land bleiben dürfen.
Wenn dann nicht asylberechtigten und subsidiär schutzbedürftigen „Flüchtlingen“ der Familiennachzug gestattet wird, ist dies die formal-legale Potenzierung der bisher vollzogenen illegalen Einwanderung. Dies kurz zum Grundsätzlichen.
Hier und heute geht es aber um die nun einmal hier in den Kreisen und Kommunen gelandeten „Flüchtlinge“ und die Frage, wie pragmatisch mit auftretenden Problemen umgegangen werden muss. Im Rahmen des im März 2016 beschlossenen „Asylpakets II“ wurde die Regelung getroffen, daß subsidiär Schutzberechtigte zwei Jahre lang, also noch bis zum März 2018, keinen Anspruch auf Nachzug ihrer Angehörigen geltend machen können. In der Praxis sind dies derzeit vor allem minderjährige „Flüchtlinge“ und Syrer. Ob die von der Großen Koalition getroffene Regelung verlängert wird, entscheidet sich auf Bundesebene, konkret mit dem Ausgang der Bundestagswahl im September. Doch wir dürfen eines nicht vergessen, meine Damen und Herren: auch der Kreis Groß-Gerau ist von der „Flüchtlings“-Frage und dem damit einhergehenden Problem des Familiennachzugs massiv betroffen! Seit dem einsetzenden Asyl-Ansturm im Spätsommer 2015 haben 3.586 „Flüchtlinge“ (Stand: Ende 2016) das Gebiet des Kreises Groß-Gerau betreten, in diesem Jahr rechnet die Kreisverwaltung laut Aussagen des Ersten Kreisbeigeordneten Walter Astheimer mit weiteren rund 1.000 Asylsuchenden. Der ab April 2018 zusätzlich einsetzende Familiennachzug würde die Kapazitäten und Möglichkeiten des Kreises Groß-Gerau überfordern, insbesondere im Bereich „Wohnraum“. Dies geht natürlich nicht nur unserem Landkreis so. Deshalb stehen wir als AfD-Fraktion mit unserer in diesem Antrag aufgestellten Forderung, den Familiennachzug über März 2018 hinaus zu verhindern, nicht alleine.
Neben der – wie eingangs gesehen – CDU/CSU-Fraktion im Bundestag stützen auch die kommunalen Spitzenverbände unsere Position.
Die gravierenden Probleme bei der Aufnahme und Versorgung vorgeblicher „Flüchtlinge“ in den Kreisen und Kommunen vor Ort, veranlaßt auch die kommunalen Spitzenverbände seit einiger Zeit dafür einzutreten, den Familiennachzug für Asylanten mit eingeschränktem Schutz über März 2018 hinaus auszusetzen. „Wir müssen verhindern, daß die Kommunen durch den Familiennachzug überfordert werden“, so der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Gerd Landsberg im Januar 2017. Der Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes im Innenausschuß des Deutschen Bundestages, Uwe Lübking, wies am 20. März 2017 darauf hin, daß die Aussetzung des Familiennachzugs ZITAT „dringend notwendig“ ZITAT ENDE gewesen sei, um die ZITAT „Überforderung“ der Städte und Gemeinden zu verhindern. Insbesondere, da bereits die Versorgung, Betreuung und Aufnahme der derzeit in der Bundesrepublik Deutschland lebenden „Flüchtlinge“ ein ZITAT „Riesenproblem“ darstelle, so Lübking, der behördliche Schätzungen vortrug, wonach die Kommunen rund 60.000 Kita-Plätze vorhalten und über 200.000 ausländische Kinder und Jugendliche in Schulen unterbringen müssen.
Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Reinhard Sager, stellte im vergangenen Jahr in einem Positionspapier fest: ZITAT „Auch unter Wahrung des Schutzes von Ehe und Familie kann nicht jegliche Familienzusammenführung in Deutschland erfolgen. (…) Der Deutsche Landkreistag erwartet von Bund und Ländern, dass das beschlossene Asylgesetzespaket vollständig und zügig umgesetzt wird. Darüber hinaus müssen weitere Maßnahmen angegangen werden, um den Zustrom von Asylbewerbern, Flüchtlingen und Migranten wirksam zu begrenzen.“ ZITAT ENDE
Auch Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer aus Reihen der CSU äußerte gegenüber der „Welt“: ZITAT „Das Bundesinnenministerium hat Prognosen bestätigt, daß pro Syrer etwa 0,9 bis 1,2 Familienangehörige nachziehen werden. Angesichts der mittlerweile rund 500.000 Syrer muß sich die Gesellschaft mittelfristig auf die Integration einer halben Million weiterer Syrer durch den Familiennachzug einstellen“ ZITAT ENDE, weshalb auch er vorschlug, die Aussetzung des Familiennachzugs auch über den März 2018 hinaus auszudehnen, ZITAT „bis die Kommunen Kitaplätze, Schulen, bezahlbaren Wohnraum und Altenheimplätze für die nachziehenden Familienangehörigen vorrätig haben“. ZITAT ENDE
Was hat dies nun konkret mit uns hier im Kreis Groß-Gerau zu tun? Eines der hervorstechendsten Probleme, auch und gerade im Kreis Groß-Gerau, stellt die angesprochene Wohnraumknappheit dar. Das „Groß-Gerauer Echo“ berichtete am 25. März 2017 in seinem Artikel „Wohnraum dringend benötigt“ über das Jahrespressegespräch des Ersten Kreisbeigeordneten Walter Astheimer. Hierbei wurde deutlich: ZITAT „Nach der zum Teil provisorischen Unterbringung von Menschen in Sammel- und Gemeinschaftsunterkünften, gestalte sich heute vor allem die Suche nach Wohnraum für anerkannte Asylbewerber schwierig“ ZITAT ENDE, so die Echo-Autorin Susanne Wildmeister. Astheimer selbst bezeichnete die Lage auf dem Immobilienmarkt als ZITAT „ein Riesenproblem“, „es sind keine Wohnungen da“ und für den Kreis sei diese Aufgabe „kaum lösbar“, vor allem aufgrund der Tatsache, daß Investitionen in den sozialen Wohnungsbau nicht in der Kreiszuständigkeit liegen.
Der Kreis Groß-Gerau sucht daher – so der Tenor im Echo-Bericht „Wohnraum dringend benötigt“ – alternative Möglichkeiten zur Wohnraumschaffung in den Kommunen. Astheimer appelliert immer wieder an die Städte und Gemeinden, selbst tätig zu werden und den dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Angesichts dieser bereits heute angespannten Wohnraumsituation würde ein ungebremster Familiennachzug ab April 2018 die „Flüchtlings“-Situation im Kreisgebiet weiter verschärfen.
Daß Sozialdemokraten, Grüne und Linke dies anders sehen, ist nicht überraschend. Die Gutmenschenpropaganda des konkurrierenden Antrags „Familiennachzug ist Menschenrecht“, den die drei Linksparteien hier im Kreistag vorgebracht haben, ist Ausdruck einer rein an Ideologie ausgerichteten Politik, die sich mehr Gedanken über „Flüchtlinge“ aus allen Herren Ländern macht, als um die Belange der Bürger des Kreises!
Unter einem abstrakten und ebenso abstrusen Menschenrechts-Bezug wird vorgeblichen „Flüchtlingen“ ein Recht zugesprochen, das für subsidiär Schutzbedürftige eben nicht per se angenommen werden kann – und deshalb mit gutem Grund von der Bundesregierung der Familiennachzug dieser Personengruppe ausgesetzt wurde.
Die Kreistagsfraktion der Alternative für Deutschland fordert hingegen, die kommunalen Spitzenverbände wie den Hessischen Landkreistag in ihrem Bestreben zu unterstützen, darauf hinzuwirken, die Aussetzung des Familiennachzuges von subsidiär Schutzberechtigen über den März 2018 hinaus zu verlängern. Und genau in diesem Sinne forderte im April auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer, eine Verlängerung dieser Regelung, da vom Familiennachzug eine Anziehungskraft ausgehe – mit der Folge, daß ZITAT „sich wieder Hunderttausende aus den Flüchtlingslagern auf den Weg zu uns machen“, so der Unionspolitiker. Da die Unionsfraktion im Bundestag – wie die hier aufgezeigten Stellungnahmen zeigen – ja vollends auf Linie unseres Antrags ist, freuten wir uns auf die Zustimmung der CDU-Fraktion in diesem Hause zu unserem Antrag. An ihrem Abstimmungsverhalten, lieber CDUler, wird sich zeigen, ob die Äußerungen ihrer Unionspolitiker nur dem Wahlkampfmodus geschuldet sind oder ob die CDU wirklich noch zu dem steht, was sie auf Bundes- und Landesebene öffentlichkeitswirksam hinausposaunt. Wir sind gespannt!
Die hier vorgetragenen Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände zeigen, daß der ungebremste Familiennachzug – wie er auch von den Linksparteien im konkurrierenden und rein ideologisch motivierten Antrag gefordert wird – die Kreise, Städte und Gemeinden in Deutschland überfordern wird. Nicht nur die CDU, sondern alle bürgerlichen Kräfte in diesem Parlament sind aufgefordert, diesem unserem Minimalkonsens zuzustimmen. Wir als AfD sagen klipp und klar: Vernunft statt Ideologie. Dies bedeutet hier: Familiennachzug verhindern!
Herzlichen Dank für ihre Aufmerksamkeit!