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Rede zum Haushalt 2018

Hier die Rede zum Haushalt 2018, so gehalten von Irmgard Horsnyi auf der Kreistagssitzung am 11.12.2017 (es gilt das gesprochene Wort)

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,

im Rahmen der Haushaltsberatungen meiner Fraktion haben wir uns auch die Mühe gemacht, den Haushaltsentwurf des Kreises Groß-Gerau mit den Haushaltsplänen anderer Kreise zu vergleichen. Dabei haben wir festgestellt, dass der Haushaltsplan des Kreises Groß-Gerau in Bezug auf Informationsgehalt und Übersichtlichkeit gegenüber den Haushaltsplänen anderer Kreise deutlich abfällt. Schon der Vorbericht zeigt auffällige Defizite. In anderen Kreisen findet man hier, bezogen auf die wichtigsten Einnahme- und Ausgabenpositionen, einen Rückblick auf die letzten zwei Jahre und einen auf die nächsten vier Jahre ausgelegten Ausblick in die Zukunft. Außerdem einen Überblick über deren prozentuale Steigerung oder Verringerung mit Begründungen und Erläuterungen. Im Vorbe­richt unseres Haushaltsentwurfes findet sich lediglich ein magerer Rückblick auf das Rechnungsjahr 2016 mit seinen vorläufigen Resultaten im Ergebnis- und Finanzhaushalt.

In den Vorberichten anderer Kreise werden auch aktuelle Zahlen z. B. zur Bevölkerungsentwicklung und zur Lohn- und Gehaltsstruktur der jeweiligen Kreise aufgeführt. In unserem Haushaltsplan fehlen leider solche Angaben. Während der Kreis beim Bevölkerungszuwachs die dritte Stelle in Hessen einnimmt, landet er im Hinblick auf die Lohn- und Gehaltsstruktur nur im unteren Drittel der hessischen Statistik. Dies sind wichtige Kennzahlen für die Art und Qualität der Einwanderung in den Kreis. Zum großen Teil wandern nämlich Asylbewerber aus dem arabischen Raum und Arbeiter aus Osteuropa ein. Diese Migranten können zu einem sehr hohen Prozentsatz, selbst wenn sie Arbeit finden, ihre Familie und sich nicht versorgen. Diese Entwicklung führt im Sozialbereich zu vielen Engpässen und hohen Kosten. Dazu gehören u. a. starke Erhöhungen bei den Hartz4-Ausgaben, ein gestiegener Bedarf an Sozialarbeitern und Sprachlehrern und eine weitere Verknappung auf dem Wohnungsmarkt. In diesem Zusammenhang erinnern wir uns daran, daß die Koalition im Kreis werbewirksam verkündete, das Thema des bezahlbaren Wohnraumes offensiv angehen zu wollen. Es wurde versprochen, jährlich 700 Wohnungen zu bauen. Davon hört man jedoch nichts mehr.

Im Hauptteil des Haushaltes finden sich sowohl Bereiche mit inhaltsreichen und detaillierten Erläuterungen, als auch seitenweise nur Zahlen ohne jegliche weiterführende Erklärungen. Wir wünschen uns, dass der Haushaltsplan in Zukunft im Sinne von Transparenz und Bürgerfreundlichkeit selbsterklärender gestaltet werden wird. Weiterhin würde es diesem Zweck dienen, wenn die jährliche Rede des Herrn Landrats zur Einbringung des Haushalts in vollem Wortlaut im Ratsinformationssystem veröffentlicht werden würde. Einen entsprechenden Antrag hierzu haben wir eingebracht.

Meine Damen und Herren, der Haushaltsentwurf 2018, über den wir heute zu befinden haben, weist, und das ist positiv zu vermelden, im Ergebnishaushalt einen Überschuss von 600.000 Euro aus. Dies ist deutlich mehr als der Überschuss von 2017, mit nur etwas mehr als 148.000 Euro jedoch bedeutend weniger als der Überschuss von 2016, der über 7,8 Mio. Euro betrug! Im Finanzhaushalt weist der Haushaltsentwurf 2018 einen Fehlbedarf von 5,2 Mio. Euro aus. Das ist zwar weniger als in den Rechnungsjahren 2016 mit 14,15 Mio. und 2017 mit 8,5 Mio., macht aber deut­lich, dass die Finanz- und Haushaltslage des Kreises weiterhin, freundlich ausgedrückt, angespannt ist. Besonders deutlich zeigt sich dies am mit 300 Mio. Euro veranschlagten Umfang der Kassen­kredite. Diese dienen bekanntlich der Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Sie dürfen nur dann aufgenommen werden, wenn die Kreiskasse nicht auf Mittel der Allgemeinen Rücklage zurückgreifen kann. Was lernen wir daraus: Der Kreis verfügt über keinerlei Rücklagen mehr. Der Kreis kann das laufende Geschäft, d.h. das Aufrechterhalten und Funktionieren der Verwaltung, nur noch durch die Inanspruchnahme von immer mehr Kassenkrediten sicherstellen und der Kreis verhindert bzw. verschleppt mit Hilfe von Kassenkrediten seine Zahlungsunfähigkeit! Wer, wie der Kreis Groß-Gerau, kein Geld hat, der schränkt sich ein, spart und fährt seine Ausgaben zurück – sollte man meinen.

Es geschieht jedoch das Gegen­teil: Schon zum zweiten Mal hintereinander gönnt man sich eine großzügige Ausweitung des Stellenplans, diesmal um 69,31 Stellen. U.a. für einen „Klimaschutzmanager“, zwei Stellen im Integrationsbüro für WIR-Koordinatoren und Fallmanager sowie 2,25 Mehrstellen im Jugendamt zur besseren Unter­bringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher. Auch wenn 24,2 Stellen durch Drittmittel refinanziert und bei zehn der Mehrstellen keine zusätzlichen Personalaufwendungen anfallen, weil das entsprechende Personal bereits im Haushalt 2017 eingeplant und vorhanden war, so bleibt doch festzuhalten, dass wir uns diesen Personalzuwachs eigentlich nicht leisten können! Auf Seite 627 des Haushaltsentwurfs wird in den Erläuterungen zum Stellenplan stolz verkündet, dass man aufgrund des Rückgangs der Fallzahlen im Bereich Asylbewerberleistungsgesetz (Fachbereich Soziale Sicherung) dort nicht mehr benötigte Stellen in den Bereich Grund­sicherung und in den Bereich des Unterhaltsvorschuss­gesetzes verschoben hat. Damit wird das Einsatzgebiet des Personals nur leicht verändert, und es werden aus befristeten Stellen unbefristete geschaffen.

Meine Damen und Herren, der diesjährige Haushaltsplan zeigt wieder das Grundübel in der Lenkung des Kreises. Es wird geplant und gewirtschaftet, als könne man ohne Schaden und beliebig Geld drucken. Darüber hinaus lässt man in gewohnter Weise den Respekt gegenüber den Geldgebern, also den Steuerzahlern und den Kommunen vermissen. Als unschöne Beispiele dienen die sich immer weiter vermehrenden Personalstellen, nicht nur für Pflicht-, sondern auch für freiwillige Aufgaben.

Meine Damen und Herren, angesichts des im Kreis an den Tag gelegten Ausgaben­gebarens ist es nicht verwunderlich, dass die Schulden des Kreises wieder wachsen. Sie werden sich von jetzt 213,6 Mio. Euro bis Ende 2018 um 2,3 Mio, auf 215,9 Mio. erhöhen. Auf unsere Frage, ob hier nicht ein Verstoß gegen die Auflagen des Regierungsprädiums (RP) vorliegt, erhielten wir die Anwort, dass die Kredite, die der Kreis aus dem HIP (Hessisches Investionsprogramm) und SIP (SonderInvest­Programm) aufgenommen hat, den Auflagen des RP nicht unterliegen, weil sie vom Hessischen Finanzministerium genehmigt seien. Folglich läge auch kein Verstoß gegen die Auflagen des RP vor. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Schulden des Kreises wieder zunehmen. Wer Schulden hat, muss bekanntlich auch Schulden tilgen und Zinsen zahlen. Im kommenden Jahr werden sich diese Zahlungen zusammen auf fast 30 Mio. Euro belaufen (Tilgung 15,8 Mio., Zinsen 13,6 Mio.).

Ein weiterer Antrag von uns fordert die Auflösung des Büros für Integration. Beim Büro für Integration handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe des Kreises, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Angesichts der angespannten Finanzlage des Kreises kann diese Einrichtung unserer Ansicht nach deshalb nicht weitergeführt werden. Darüber hinaus sind die Grundlagen für einen Erfolg der Arbeit dieses Büros weder bisher sichtbar noch künftig erwartbar. Nicht nur im Norden des Kreises, wo bereits die Mehrheit der Bewohner im aktiven Alter einen Migrations­hintergrund hat, 30% sind darüber hinaus Ausländer, kann nicht mehr geleugnet werden, daß Integration nur noch Wunschdenken ist. Viele dieser Menschen leben in Parallelgesellschaften. Integration kann nicht mehr geleistet werden, da die Grenze der Integrationsfähigkeit der einheimischen Gesellschaft bereits überschritten ist. Wir haben daher einen Antrag eingebracht, dass der Kreistag aus den Mitgliedern aller im Kreistag vertretenen Fraktionen eine Arbeitsgruppe einsetzt, die unter dem Aspekt „Integration und Reintegration als Garanten für das friedliche Zusammen­leben von Einheimischen und Zuwanderern“ ein neues, realitäts­bezogeneres Leitbild für das künftige Zusammenleben von Einheimischen und Zugewanderten im Kreis Groß-Gerau entwickelt.

Ein Blick auf das Zahlenwerk des Haushaltes zeigt, welche enormen Kosten die geregelte und ungeregelte Migration verursacht. Zwar ergibt sich im Teilergebnishaushalt 05.15.2000 (Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen, Seite 361) aufgrund der Erstattungen durch das Land Hessen ein „Plus“, dieses wird jedoch ein paar Seiten weiter, im Teilergebnishaushalt 05.15.0100 (Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz, S. 394) wieder deutlich wettgemacht. Auf den Seiten 361 und 395 findet sich unter den Erläuterungen eine Aufzählung üppiger Aufwandspositionen, von denen ich nur einige exemplarisch herausstellen möchte:

  • Miete und Nebenkosten von Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende 14 Mio. Euro
  • Erstattung der Personalkosten für die sozialpädagogische Betreuung von Asylsuchenden in den Gemeinden: 3 Mio. Euro
  • Erstattungen für Feuerwehreinsätze (Fehlalarme in Gemeinschaftsunterkünften) 50.000 Euro (S. 361)
  • Hilfen zum Lebensunterhalt für Asylsuchende außerhalb von Einrichtungen 2,4 Mio. Euro
  • Geldleistungen für den Lebensunterhalt von Asylsuchenden außerhalb von Einrichtungen 1,86 Mio. Euro
  • Kosten für Unterkunft in besonderen Fällen 1,4 Mio. Euro
  • Geldleistungen für Asylsuchende für persönliche Bedürfnisse 1,25 Mio. Euro usw.

Ob wohl diejenigen, die abwertend als „schon länger hier lebend“ bezeichnet werden, es für gerecht oder sozial gerecht halten, dass Asylbewerber nach recht kurzer Zeit Geld nicht mehr auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten, sondern dass sie Deutschen, die schon Jahrzehnte gearbeitet und Steuern und Sozialbeiträge einbezahlt haben, gleichgestellt werden? Wir haben doch mittlerweile gelernt, dass es für die meisten dieser Migranten illusorisch ist, dass sie jemals in das Solidarsystem Deutschlands einzahlen werden. Fast 800.000 Migranten erhalten nunmehr die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Allein in den letzten zwölf Monaten war eine Zunahme von über 420.000 (124%) zu verzeichnen (WAZ 03.06.2017). Genau diese Entwicklung hat auch im Haushaltsentwurf des Kreises zu einem deutlichen Anstieg der Transferaufwen­dungen im Teilergebnishaushalt 05.10.0100 (Leistungen nach dem SGB II) geführt. Für das noch laufende Jahr beläuft sich der Ansatz auf knapp 52 Mio., für 2018 sind bereits 59,5 Mio. veranschlagt. In den nächsten Jahren wird mit weiteren Steigerungen gerechnet. Angesichts dieser Entwicklung können wir uns keine weitere signifikante Steigerung der Migranten- und Asylbewerberzahlen erlauben, ebenso wenig wie einen Familiennachzug auch für subsidiär Schutzberechtigte.

Die AfD-Fraktion im Bundestag hat, um die Flüchtlingszahlen in Deutschland deutlich zu verringern, einen Antrag eingebracht, der die geschäftsführende Bundesregierung auffordert, ein Rückführungsabkommen mit Syrien abzuschließen, das die sichere und geordnete Rückkehr von Flüchtlingen nach Syrien sicherstellen soll.

Im Teilergebnishaushalt 06.15.0100 (Erzieherische Hilfen, S. 430) zeigt sich besonders eindringlich, dass wir es nicht schaffen, jungen Menschen, überwiegend jungen Männern aus einem völlig anderen Kulturkreis, erzieherische Hilfe angedeihen zu lassen. Ganz offensichtlich bedarf es intensiver Einzelbetreuung, allein um zu erreichen, dass diese jungen Ausländer auch nur nach und nach verstehen, wie unsere Gesellschaft organisiert ist. Ein wichtiger Punkt dieser sogenannten Integration nimmt dabei absurderweise die deutsche Mülltrennung ein. Laut Bundesfamilienministerium halten sich zur Zeit 55.890 unbegleitete minderjährige Ausländer in Deutschland auf. Jeder von diesen verursacht ca. 60.000 Euro an direkten Kosten. Der Kreis Groß-Gerau beherbergt von diesen Personen derzeit etwa 230. Doch verursacht diese scheinbar kleine Anzahl bereits Kosten in Höhe von etwa 14 Mio. Euro. Ähnlich teuer sind im Kreis sonst nur der Bau oder die Renovierung von Schulen. Sie finden einige Zahlen dazu auf den Seiten 431 und 432 des Haushalts.

Von den eingangs erwähnten 55.890 angeblichen Minderjährigen sind nach Angaben des Bundesfamilien­ministeriums 24.116 volljährig, das sind 44%, in Hessen sind von den 5.500 sogenannten Minderjährigen 2.900, d.h. über 50% volljährig. Im Kreis Groß-Gerau trifft dies laut der Liste auf Seite 429 von den 230 UmAs (unbegleitete minderjährige Ausländer) genau auf die Hälfte zu. Also 115 Personen sind volljährig. Von diesen sind jedoch 70 Personen in Einzelbetreuung, 40 in Heimerziehung und fünf in Vollzeitpflege untergebracht.

Meine Damen und Herren, wir sind der Ansicht, dass angesichts der immensen finanziellen Belastungen, die die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der UmAs für den Kreis mit sich bringen, es nicht länger hingenommen werden kann, dass Volljährige wie Minderjährige behandelt werden. Es kann auch nicht sein, dass neben den Jugendämtern auch die Betreuer darüber entscheiden, ob ein „besonderer Bedarf“ vorliegt, der dies angeblich rechtfertigt. Wir fordern daher, dass alle volljährigen UmAs im Kreis Groß-Gerau aus dem Zuständigkeitsbereich der Jugendhilfe bzw. des Jugendamtes herausgelöst und wie erwachsene Asylsuchende bzw. Flüchtlinge untergebracht und behandelt werden. Der entsprechende Antrag liegt Ihnen vor.

Meine Damen und Herren, in Gerichtsverfahren und bei angeordneten Untersuchungen nicht nur in Deutschland sondern auch in anderen europäischen Ländern wird immer wieder festgestellt, dass die angeblich Minderjährigen oder jungen Erwachsenen teilweise 30 Jahre und älter sind. Daher ist die Altersfeststellung aufgrund deren eigener Angaben oder durch einen groben Augenschein nicht länger hinnehmbar. Wir fordern daher, dass für die Altersfeststellung neueste wissenschaftliche Methoden zur Anwendung kommen, um dem offensichtlich weit verbreiteten Missbrauch entgegen zu treten. Wir haben deshalb auch hierzu einen Antrag eingebracht, mit dem der Kreisausschuss aufgefordert wird, bei den zuständigen Behörden, die das Erstaufnahmeverfahren für UmAs in Hessen durchführen (Clearingstelle Hessen, Jugendamt Frankfurt und Jugendamt Gießen), darauf zu drängen, modernste wissenschaftliche Methoden zur Altersfeststellung anzuwenden und dem Kreistag fortlaufend über den Fortgang und Erfolg dieser Maßnahmen zu berichten.

Die AfD-Fraktion sieht in dem eingebrachten Haushaltsentwurf der Koalition die geforderte solide Haushaltsführung nicht verwirklicht. Stattdessen werden ideologische Projekte mit erhöhter Intensität und ohne Rücksicht auf die Kosten weiter verfolgt.

Wir lehnen daher den Haushaltsentwurf 2018 ab!