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Rede zur Haushaltssatzung 2019, 17.12.2018

Hier die Rede zum TOP „Haushaltssatzung 2019“ von Irmgard Horesnyi, 17.12.2018

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Hier die Rede in Textform (es gilt das gesprochene Wort)




Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,

wir haben heute über einen Haushalt zu befinden, der im Ergebnishaushalt mit einem Überschuss von 17,3 Mio Euro und im Finanzhaushalt mit einem Überschuss von 1,6 Mio Euro abschließt. Auf den ersten Blick sehr erfreulich! Wohlgemerkt: Auf den ersten Blick! Auf den zweiten Blick allerdings erkennt man, dass dieser erfreuliche Überschuss zu einem Großteil auf die Erhöhung der Kreisumlage zurückzuführen ist. Die spült nämlich, auf Kosten der Städte und Gemeinden im Kreis, satte 11,4 Mio Euro zusätzlich in die Kreiskasse!

Herr Landrat, bei der Einbringung des Haushalts haben Sie laut darüber geklagt, dass Land und Bund den Kommunen zu wenig finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um ihre vielfältigen Aufgaben bewältigen zu können. Aber Sie machen es doch genau so! Sie sanieren nach dem Motto „Den Letzten beißen die Hunde“ Ihren Kreishaushalt auf dem Rücken der Städte und Gemeinden im Kreis!

Insbesondere ist hier die Schaffung von 50 neuen Stellen und die damit verbundene Erhöhung der Personalkosten von 50,4 auf 53,5 Mio Euro zu nennen. Gegenüber 2014 ist das eine über 36%ige Steigerung um 14,4 Mio. So kann es nicht weitergehen, meine Damen und Herren! Recht spät ist uns die gemeinsame Stellungnahme der Bürgermeister des Kreises zugegangen. Hierin wird sehr ausführlich auf die nicht enden wollende Stellenvermehrung im Kreis eingegangen. Die Antwort des Landrates wird leider erst nach der Verabschiedung der Haushaltssatzung erfolgen. Dies halten wir für unangemessen. Die Kommunen, die diesen Haushalt finanzieren, sollten nicht auf diese Weise links liegen gelassen werden. Es ist dazu ein Rätsel, wie die SPD-Bürgermeister dann doch im Kreistag dem Haushalt und damit dieser verfehlten Personalpolitik zustimmen können, aus der die unnötige Erhöhung der Kreisumlage folgt.

Bei der Einbringung des Haushaltes begründete der Landrat Ausbau des Services und der Kosten in vielen Bereichen mit der Umsetzung der Vorgaben des Landesteilhabegesetzes. Dieses wiederum fußt auf dem Bundesteilhabegesetz und dieses auf der UNO-Behindertenrechtskonvention, die die Bundesrepublik Deutschland, rechtlich ganz unverbindlich natürlich, irgendwann einmal, mit unterschrieben hat! Hier wird greifbar, welche Auswirkungen angeblich rechtlich nicht bindende Verträge haben, und das ohne, daß sie irgendwann demokokratisch legitimiert wurden. In diesem Zusammenhang sehen wir durch den UN-Migrationspakt und den UN-Flüchtlingspakt nicht mehr bewältigbare Lasten auf den Kreis Groß-Gerau zukommen. Dagegen kann man dann die bisherigen Lasten durch die Massenmigration als Peanuts bezeichnen.

Gleichwohl sind wir der Ansicht, dass durch eine bessere Organisation der Arbeits- und Verwaltungsabläufe die weitere Aufblähung der Verwaltung mit 50 zusätzlichen Stellen hätte vermieden werden können! Meine Damen und Herren, der Beitritt des Kreises zur Hessenkasse, den die AfD-Fraktion mitgetragen hat, hinterlässt natürlich seine deutlichen Spuren im Kreishaushalt, und zwar nicht nur positive! Einerseits ist der Kreis von der drückenden Last seiner Kassenkreditverbindlichkeiten weitgehend entlastet, anderseits kommen neue Verbindlichkeiten, nämlich gegenüber der Hessenkasse hinzu. Die betragen, Sie wissen es alle, 25,- Euro pro Einwohner im Jahr. Bei rund 270 000 Einwohnern ist das kein Pappenstiel! Zusätzlich ist der Kreis verpflichtet, einen sog. Liquiditätspuffer aufzubauen, um seine dauerhafte Zahlungsfähigkeit sicherzustellen.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Entlastungswirkung bei den Liquiditätskrediten die Summe der Verbindlichkeiten bei der Hessenkasse übersteigt und somit begründete Hoffnung besteht, dass die in die Hessenkasse gesetzten Hoffnungen und Erwartungen sich erfüllen und zu einer dauerhaften Entlastung des Kreishaushaltes führen werden! Neben der Erhöhung der Kreisumlage, der Schaffung von 50 neuen Stellen in der Kreisverwaltung und der damit verbundenen Steigerung der Personalausgaben gibt es für uns noch weitere Gründe, den Haushaltsentwurf abzulehnen.

Dazu zählen:

  • die offensichtlich immer noch weiterhin geförderte Partnerschaft mit Masatepe in Nicaragua, die wir angesichts der derzeit herrschenden politischen Zustände in diesem Land für nicht langer tragbar halten.
  • die anhaltende Unterstützung und Förderung des sog. „Netzwerkes gegen Rechtsextremismus“ – wenn im Kreis und im Kreistag von sog. „Rechtsextremisten“ die Rede ist, wissen wir ja, wen Sie damit meinen.

Gegen ein „Netzwerk gegen Extremismus“, das nicht auf dem linken Auge blind ist und, hätten wir allerdings nichts einzuwenden. Die Zahl der versuchten Störungen, Be- und Verhinderungen von AfD-Wahlkampf­veranstaltungen im Kreis Groß-Gerau machen deutlich, dass in Sachen Bekämpfung des Linksextremismus im Kreis noch ein großer Nachholbedarf besteht. Dies gilt insbesondere für die sog. „Antifa“, an deren Spitze die gewaltbereite Jugendorganisation der Linken steht, die auch noch aus der Kreiskasse gesponsert wird. Das läuft unter dem Titel   „Gelder an die Jugendorganisationen der im Kreistag vertretenen Parteien“.

Die Auflösung oder zumindest Umbenennung des „Büros für Integration“ in ein „Büro für Remigration“ haben wir bereits im letzten Jahr leider vergeblich gefordert. So lange diese links-rot-grüne Spielwiese besteht, deren Aufgabe offensichtlich darin besteht, alle auch noch so abwegigen Krümel zusammenzutragen und als Rechtfertigung für ihr eigenes Bestehen umzudeuten, dient dieses Büro tatsächlich nicht der Förderung der Demokratie!

Wer, wie die Koalition, im Haushalt im Rahmen der sog. „Initiative Zukunft Rhein-Main“ im TEHH 15.05.0300) zur Verhinderung des Flughafenausbaus 137 000, – Euro bereit stellt, andererseits gleichzeitig aber im TEHH 15.05.0400 „Wirtschaftsfördermaßnahmen“ in Höhe von 750 000,– Euro einplant, der widerspricht sich selbst!

Meine Damen und Herren, Kommunalpolitik ist in erster Linie Sozialpolitik – auch im Kreis Groß-Gerau. Die Aufwendungen und Ausgaben, die der Kreis hat, um in Not geratenen jungen und alten Menschen, z.B. Pflegebedürftige, Behinderte, Arbeitsunfähige oder Alleinerziehende zu unterstützen, um ihnen ein Leben in Würde zu ermöglichen, sind enorm. Da verwundert es nicht, wenn der Teilhaushalt 04 „Soziales und Gesundheit“ der bei weitem größte Teilhaushalt ist und mit über 100 Mio Euro die höchste Unterdeckung aufweist.

Und die Aufwendungen, Ausgaben und die Unterdeckung im Bereich Soziales werden natürlich nicht geringer, wenn man meint, das Füllhorn sozialer Leistungen auch noch über Menschen ergießen zu müssen, die aus aller Herren Länder in der Absicht zu uns gekommen sind, hier ein besseres Leben als in ihrem Herkunftsland genießen zu können. Laut Informationen der Bundesagentur für Arbeit vom 06.04.2018 gab es in Deutschland Ende Dezember 2017 5,93 Mio Hartz IV-Empfänger. Davon 2,03 Mio Ausländer – was einem Anteil von 34,3% entspricht. Der Spiegel meldet sogar zur selben Zeit einen Anteil von 50% von „Menschen mit Migrationshintergrund“ unter den Hartz IV-Beziehern! Von den 2,03 Mio Hartz IV-Empfängern mit ausländischem Pass waren 995 000, also fast 50%, Nicht-EU-Ausländer. Von diesen wiederum stammten mehr als die Hälfte, nämlich 588 300 aus Syrien! Die nächstgrößere Gruppe stellen Türken mit 260 000 Hartz-IV-Empfängern!

Der Kreis Groß-Gerau mit seinem überproportional hohen Ausländeranteil von 17,5% ist von dieser allgemeinen Entwicklung naturgemäß besonders betroffen. Es kann wohl davon ausgegangen werden, dass im Kreis rund 50% der Bezieher staatlicher Transferleistungen entweder Ausländer sind oder zumindest Migrationshintergrund haben. Kein Wunder also, dass die Transferaufwendungen des Kreises für das „Kommunale Jobcenter“, insbesondere in Form der Beteiligung des Kreises an den „Kosten der Unterkunft“ für Hartz IV-Bezieher, allmählich durch die Decke gehen! Diese betrugen im Jahr 2017 noch 55,7 Mio. Euro. Für 2019 sind bereits 59,6 Mio angesetzt, für 2021 67,4 Mio und für 2022 sogar 71,3 Mio Euro!!

Sozialstaat und unqualifizierte Masseneinwanderung, noch dazu aus nicht oder nur schwer integrierbaren Kulturkreisen, sind nun mal nicht miteinander vereinbar. Eine Erkenntnis, die bis in die hohe und höchste Führungsebene des Kreises Groß-Gerau leider noch nicht vorgedrungen ist. Hier setzt man weiterhin unverdrossen auf behauptete Integration statt auf Heimreise. Kein Wunder also, dass sich dieser falsche Politikansatz wie ein roter Faden durch den Haushaltsplan, in erster Linie natürlich den Teilhaushalt 04 „Soziales und Gesundheit“ zieht.

Er liest sich dann teilweise auch wie ein Programm zur Förderung der Integrations- und Betreuungsindustrie. Dieser, wie wir meinen, schwerwiegende Fehler in der politischen Grundausrichtung, wird den Kreis, künftig noch mehr als in der Vergangenheit, teuer zu stehen kommen! Die Kosten der sogenannten Willkommenspolitik finden sich in den Bereichen „Asyl und Zuwanderung“, „Soziale Sicherung“ sowie „Jugend und Familie“ in verschiedenen Teilergebnishaushalten, auf die ich im folgenden hinweise.

Wäre zuerst zu nennen der Teilergebnishaushalt 05.15.2000 „Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen“ (S. 348). Der weist doch tatsächlich, oh Wunder(!), ein positives Jahresergebnis aus! Der vermeintliche „Überschuss“ in diesem Teilergebnishaushalt ist darauf zurück zu führen, dass die Zuweisungen im Rahmen der Asylpauschale die Aufwendungen des Kreises übersteigen. Die Kreisverantwortlichen freut es, der Steuerzahler trägt wie immer die Last.

Einzeln handelt es sich um Mietkosten von 12,1 Mio Euro, Instandhaltungen 916 000, – Euro, 3 Mio Euro Personalkosten der Kommunen und fehlen dürfen mal wieder nicht die Kosten für Feuerwehrfehlalarme (!) in Gemeinschaftsunterkünften in Höhe von 30 000,- Euro. Der Bereich „Leistungen gem. AsylbLG (ohne Unter­bringung und Betreuung)“. Der weist hingegen ein dickes Minus von über 9 Mio Euro aus – auch für die kommenden Jahre – da hier die Erstattungen gering sind.

Neben den Personalaufwendungen von rund 800 000,,- Euro sind die Transferaufwendungen in Höhe von 8,8 Mio der höchste Aufwandsposten. Dass die gegenüber dem Jahr 2017 (12,1 Mio) deutlich zurückgegangen sind, weil die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG zurückgeht, kann allerdings kein Trost sein. Denn – ich habe ja schon auf die immer stärker steigenden Transferaufwendungen des Kreises für das Kommunale Jobcenter hingewiesen – ein immer größer werdender Anteil sog. Flüchtlinge und Asylsuchenden wechselt seinen Status, „steigt auf“ und reiht sich ein in das großen Heer der Leistungsbezieher nach Hartz IV! Erhält also Leistungen wie jeder andere in Not geratene „schon länger hier Lebende“. Allerdings haben Letztere oftmals schon Jahrzehnte lang mit ihren Steuern und Sozialabgaben unser Sozialsystem finanziert – die „Neuhinzugekommenen“ jedoch nicht. Wer, wie SPD, Grüne und Linke, mehr soziale Gerech­tigkeit fordert, dem sollte das eigentlich zu denken geben.

Aber nun zurück zu den Transferaufwendungen im Teilergebnishaushalt 05.15.0100. Auf Seite 382 wird erläutert, wie diese sich zusammensetzen. Ich greife nur einige Positionen heraus:

  • 3,74 Mio. Euro für Leistungen in besonderen Fällen – Hilfen zum Lebensunterhalt – außerhalb von Einrichtungen
  • 1,18 Mio. Euro für Leistungen in besonderen Fällen nach SGB XII außerhalb und innerhalb von Einrichtungen
  • 0,96 Mio. Euro für Grundleistungen – Geldleistungen für den Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen
  • 0,87 Mio. Euro Kosten der Unterkunft in besonderen Fällen – Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen
  • 0,66 Mio. Euro Grundleistungen – Geldleistungen für persönliche Bedürfnisse außerhalb von Einrichtungen
  • 0,9 Mio. Euro für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt innerhalb und außerhalb von Einrichtungen

Da drängt sich einem unwillkürlich die Frage auf: Was könnte man mit diesem Geld für die bereits länger hier lebenden machen, die über Jahrzehnte den Staat und die Gesellschaft unterstützt haben.

Leider hat sich im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer noch nichts verbessert. Um vor Abschiebung oder evtl. Übergabe an die diplomatische Vertretung ihres Herkunftslandes geschützt zu sein, berufen sie sich nicht nur auf das Asylrecht, sondern auch auf die von der Bundesrepublik Deutschland unterschriebene UN-Kinderrechtskonvention. Diese schließt in ihrem Falle (d.h. minderjährig, ohne Angehörige) sowohl eine Abschiebung als auch eine Überstellung an die diplomatische Vertretung des Herkunftslandes aus! Auch die UN-Kinderrechtskonvention ist ein Beispiel dafür, welche tiefgreifenden Auswirkungen angeblich rechtlich nicht bindende Pakte nach und nach entfalten. Die Altersangaben der angeblich Minderjährigen, haben sich fast überall, wo diese untersucht wurden, als falsch herausgestellt. Sie verursachen besonders hohe Kosten, der sich vor allem aus ihrem Recht auf intensive Betreuung ergibt.

Kein Wunder also, dass sich um sie herum eine üppige Sozial-, Betreuungs- und Integrationsindustrie gebildet hat. Sie besteht zum überwiegenden Teil aus geschäftstüchtigen, in Vereinen organisierten und politisch linksgedrehten Sozialpädagogen und -psychologen. Diese verdienen sich eine goldene Nase an den UmAs! Bezahlt wurde das vom deutschen Steuerzahler im vergangenen Jahr mit 4 Mrd Euro! Im Kreis Groß-Gerau halten sich über 200 Umas auf. Die Kosten dazu finden wir auf den Seiten 416 und 417 des HH-Entwurfs unter „Erzieherische Hilfen“. U.a. sind dies:

Innerhalb von Einrichtungen:

  • 4,5 Mio Euro für intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung – 1,6 Mio mehr als 2018!
  • 40 000,– Für zum Teil befristete oder auf Dauer angelegte Hilfen für Kinder, die außer-häuslicher, jedoch nicht stationärer Betreuung bedürfen

Außerhalb von Einrichtungen:

  • 2 Mio Euro für die Heimunterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern
  • 1,7 Mio Euro für die Heimunterbringung von unbegleiteten jungen volljährigen Ausländern
  • 340 000, – Euro, die der Kreis für die Inobhutnahme von UmAs anderen Trägern von Jugendhilfemaßnahmen erstatten muss
  • 46 000, – Euro Hilfen für unbegleitete junge volljährige Ausländer zur Persönlichkeitsentwicklung

Insgesamt also über 8,5 Mio Euro im Jahre 2019 für insgesamt 233 UmAs!

Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion ist nicht bereit, diese Geldverschwendung und die damit verbundene Subventionierung einer fragwürdigen Sozial- und Betreuungsindustrie mit ihrer Zustimmung zum Haushaltsentwurf zu billigen! Wir fordern, dass alle UmAs im Kreis nach den modernsten medizinischen und technischen Mitteln einer Altersfeststellung unterzogen werden. Alle unbegleiteten jungen volljährigen Ausländer sind unverzüglich aus dem Zuständigkeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe herauszunehmen und als erwachsene Flüchtlinge/Asylbewerber zu behandeln!

Meine Damen und Herren, in der heutigen Zeit sind Scheidungen und Kinder, die bei nur einem Elternteil aufwachsen, leider keine Seltenheit mehr. Leider ist es auch keine Seltenheit, dass sich der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Pflicht entzieht und entweder keinen Unterhalt zahlen will oder kann. Für diesen Fall sieht der Staat die Zahlung von Unterhaltsvorschussleistungen vorgesehen. Der Bund zahlt 40%, Länder und Kommunen jeweils 30%. Die vorher auf sechs Jahre befristete Gewährung von Unterhaltsvorschuss wurde auf den Zeitraum von der Geburt des Kindes bis zum Erreichen der Volljährigkeit verlängert. Dadurch kam es zu einer starken Steigerung der Aufwendungen auch im Kreis Groß-Gerau. Zu finden auf S. 402 Teilergebnishaushalt 05.350100 . Bei der bisherigen Regelung war es leider so, daß die Mütter, die bereits mit der Erziehung ihrer Kinder ausgelastet waren, sich nicht effizient darum kümmern konnten, den Unterhalt den die Väter ihrer Kinder schuldeten, einzutreiben.

Nun liegt diese Aufgabe und Last bei den Kommunen. Wie bei allen hohen Sozialleistungen ist hier die Gefahr von Missbrauch besonders hoch. Wir wünschen uns für die Zukunft Informationen darüber, inwieweit Familien mit mehreren Ehefrauen von dieser neuen Regelung profitieren. Auch die Angabe von mittellosen Scheinvätern wird durch die neue Regelung deutlich attraktiver, da die Mütter für die Kinder nun sechs weitere Jahre einen sogar erhöhten Unterhalt erhalten können. Auch im Hinblick auf diese Konstellation fordern wir den Kreis auf, genauer hinzuschauen. Im Falle von ausländischen Müttern, die deutsche mittellose Scheinväter angeben, kann über das dadurch deutsche Kind sogar ein Aufenthaltsstatus erlangt werden.

Meine Damen und Herren, nach der ausführlichen Darstellung unserer Kritikpunkte wird es Sie nicht überraschen, dass die AfD-Fraktion den HH-Entwurf 2019 ablehnt!