Zum Inhalt springen

vorstand@gg.afd-hessen.de

Anfrage: Gewalttaten von Flüchtlingen

  1. Welche Gewalttaten in Flüchtlingsheimen des Kreises sind dem Kreisausschuss bekannt?
    In den größeren Unterkünften, wo eine gemischte Belegung (Alter, Nation, Kultur usw.) erfolgt, kommt es gelegentlich zu Streitigkeiten, Vandalismus und auch zu Eigentumsdelikten. Da keine Statistik geführt wird, kann auch keine Anzahl der Delikte genannt werden. Zur Schwere der Gewalttaten kann nur bestätigt werden, dass es auch schon vorkam, dass nach Streitigkeiten ärztliche Versorgung notwendig wurde und auch Delikte zur Strafanzeige führten.
  2. Welche Gewalttaten gegen Flüchtlingsheime des Kreises sind dem Kreisausschuss bekannt?
    Keine.
  3. Welche Gewalttaten in der Notaufnahme der Kreisklinik sind dem Kreisausschuss bekannt?
    Keine.
  4. Welche Gewalttaten im Rettungsdienst des Kreises sind dem Kreisausschuss bekannt?
    Bei den drei Leistungserbringern im Rettungsdienst wurden 3 Gewalttaten in 2014, 5 in 2015, 3 in 2016 und 7 in 2017 registriert. Exemplarisch nachfolgend die Gewalttaten, die von einem Leistungserbringer mit der Beschreibung der Verletzungsmuster mitgeteilt wurden:

01.04.2014 Schnittverletzung am Ober u. Unterarm durch Kratzen
13.12.2014 Zerrung, Stauchung am Ober u. Unterarm durch Schläge
20.02.2015 Prellung, Abschürfung am Kopf u. Gesicht durch Schläge
25.09.2015 Prellung, Abschürfung an Ober- u. Unterschenkel durch Schläge
15.10.2015 Hämatom, Schwellung an der Hand u. Finger durch Schläge
09.10.2016 Platzwunde am Kopf u. Gesicht durch Schläge
15.02.2017 Prellung in Rippen u. Bauch durch Schläge und Tritte
10.05.2017 Schnittverletzung an Hand durch Kratzen
20.05.2017 Prellung im Bauch u. Genitalbereich durch Tritte
16.07.2017 Prellung im Becken u. Genitalbereich durch Tritte.

Im Bereich der Feuerwehren hatte sich die Gewalt in den letzten Jahren ausschließlich gegen Fahrzeuge gezeigt, wie etwa Steinwürfe, Schläge und Tritte.

Ergänzend ist mitzuteilen, dass es mittlerweile fast wöchentlich zu beleidigenden Äußerungen und Drohungen gegenüber allen Mitarbeitern im Bereich der Gefahrenabwehr kommt. Dies beginnt bei den Einsatzbearbeitern in der integrierten Zentralen Leitstelle und geht über die hauptamtlichen Mitarbeiter der Leistungserbringer bis hin zu den ehrenamtlich Tätigen der Hilfsorganisationen und Feuerwehren.

Die psychische Belastung aufgrund der geschilderten Vorgänge ist nicht beurteilbar, jedoch erkannt und es stehen in allen Bereichen Möglichkeiten zur therapeutischen Behandlung bzw. Beratung offen, um die Gefahr einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) abwenden zu können.