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Anfrage: Schwarzarbeit im Kreis Groß-Gerau

  1. Welche Informationen liegen dem Kreis zur Schwarzarbeit im Gebiet des Kreises vor?

Soweit nach Informationen zur Schwarzarbeit im Gebiet des Kreises gefragt wird, ist darauf hinzuweisen, dass beim Kreis Groß-Gerau nur für Fälle von unerlaubter Handwerksausübung (Betreiben eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ohne Eintragung in die Handwerksrolle) eine Zuständigkeit besteht. Hier wurden dem Kreis im vergangenen Jahr von der Handwerkskammer Frankfurt Rhein-Main 42 Fälle von Verstößen gegen Auskunftspflichten (§ 17 Abs. 1 HwO) angezeigt. Fälle von unberechtigter Handwerksausübung (Verstöße gegen § 1 HwO bzw. § 8 Abs. 1 SchwarzArbG) kamen letztes Jahr nicht zur Anzeige. Im Übrigen ist für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung das Hauptzollamt in Darmstadt – Finanzkontrolle Schwarzarbeit – zuständig. Über dortige Fallzahlen liegen hier keine Informationen vor.