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Täterbeschreibungen im Kreis Groß-Gerau – mangelhaft oder verschleiernd?

Im Presseportal des Polizeipräsidiums Hessen www.presseportal.de/blaulicht/nr/4969 wird täglich über Straftaten berichtet. Besonders wichtig hierbei sind die Täterbeschreibungen, denn einerseits sind diese für einen Fahndungserfolg ausschlaggebend, andererseits beschäftigt die Frage, ob mit den seit letztem Jahr massenweise Einwandernden ein Anstieg der Kriminalität hier im Kreis zu beobachten ist.

Bei der Suche nach Hinweisen zur Herkunft der Täter stellt sich die Frage, ob da aus Gründen der Political Correctness das ein oder andere Mal etwas verschleiert werden soll. Denn Täterbeschreibungen wie folgende lassen kaum einen anderen Rückschluss zu:

„Beide Männer waren circa 22 bis 23 Jahre alt und sprachen Deutsch ohne erkennbaren Akzent.“ www.presseportal.de/blaulicht/pm/4969/3390357
Was soll das heißen? Waren es Einheimische, dann wäre die Erwähnung ihres nicht vorhandenen Akzents überflüssig. Waren es keine, warum dann kein Hinweis darauf?

„…der 21-Jährige, der keinen festen Wohnsitz im Bundesgebiet hat…“ www.presseportal.de/blaulicht/pm/4969/3390310
Ein deutscher Obdachloser? Ein Franzose auf Durchreise? Ein illegal Eingereister? Man könnte ja sagen: ist doch egal. Aber wenn mit zerbrochenen Flaschenhälsen aufeinander losgegangen wird, spielt das eben doch eine Rolle, und Letztgenannte könnte man ausweisen.

„…und hatten dunkle, nach hinten gegelte Haare.“ www.presseportal.de/blaulicht/pm/4969/3389297
Dunkel? Braun? Schwarz? Bei dieser leider schon bekannten Masche (nach Zigaretten fragen, dann zuschlagen) drängt sich einem der Verdacht auf, dass es sich hier um Migranten handeln könnte, aber noch nicht einmal der oft genannte „Südländer“ hat es in die Täterbeschreibung geschafft. Wären es hingegen Einheimische gewesen, wäre es hilfreich auch das zu nennen, um Vorurteilen entgegenzuwirken.

„Der Täter ist zirka 30 Jahre alt, dünn und hat kurze Haare.“ www.presseportal.de/blaulicht/pm/4969/3388268
Hier gibt es schon gar keine Haarfarbe mehr. Bei einer doch ansonsten recht genauen Täterbeschreibung hätte man sicherlich einen Hinweis auf die Herkunft nennen können, hilft ungemein bei der Suche!

„Zwei zirka 15-16 Jahre alte, männliche Jugendliche mit einer Waffe“ www.presseportal.de/blaulicht/pm/4969/3387526
Gerade in diesen Tagen macht die Herkunft der Täter einen Unterschied! Immerhin könnte ein Migrationshintergrund auf islamistische Gefahr hindeuten. Die Nichtnennung nährt die Annahme des Schlimmstmöglichen.

Auswertung:
Die genannten Beispiele sind aus dem Kreis GG im Zeitraum vom 18. – 28. Juli 2016. Insgesamt gab es 20 Fälle mit Täterbeschreibungen:
6 Fälle ohne Hinweise, die auf die Herkunft schließen lassen,
4 Fälle mit Hinweisen auf Nichtdeutsche, Südländer, Dunkelhäutige,
2 Fälle mit Asylunterkunftsbewohnern und
4 für Spekulationen über die Herkunft offene Fälle.
Bei bereits gestellten Tätern wird übrigens niemals die Herkunft erwähnt, hier gab es 4 Fälle.

Und zum Schluss noch ein ganz aktuelles Beispiel vom 24.8.2016:
Der selbe Fall im Echo mit „Südländer“: www.echo-online.de/lokales/kreis-gross-gerau/kreis-gross-gerau/bewaffneter-ueberfall-auf-beachparty-in-raunheim_17227527.htm und im Presseportal ohne „Südländer“: www.presseportal.de/blaulicht/pm/4969/3410599

 

Dalida Dittmar